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Verfassungsrichter urteilen: Länder dürfen Referendarinnen bei Gericht Kopftuch verbieten


Keine Tätigkeiten ausüben
Länder dürfen Referendarinnen bei Gericht Kopftuch verbieten

Von dpa
Aktualisiert am 27.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesverfassungsgericht gibt seine Entscheidung bekannt.Vergrößern des BildesDas Bundesverfassungsgericht gibt seine Entscheidung bekannt. (Quelle: Uli Deck/dpa./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Muslimische Rechtsreferendarinnen müssen hinnehmen, dass sie in einigen Bundesländern bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen.

Der Gesetzgeber kann ein solches Verbot aussprechen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen entschied. Zwingende Gründe dafür sehen die Karlsruher Richter aber nicht. Der Beschluss von Mitte Januar wurde am Donnerstag veröffentlicht. (Az. 2 BvR 1333/17)

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrzunehmen sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

In Hessen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Schließlich reichte sie Verfassungsbeschwerde ein - am Ende ohne Erfolg.

Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, entschieden die Richter. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt - etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität. Anders als etwa in der Schule, wo Lehrerinnen das Kopftuchtragen nicht pauschal verboten werden darf, trete der Staat dem Bürger in der Justiz hoheitlich gegenüber. Menschen vor Gericht würden so unausweichlich mit dem religiösen Symbol konfrontiert.

All das ist für die Verfassungsrichter allerdings kein zwingender Grund, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu verbieten. Die hessische Entscheidung sei aber zu respektieren.

Einer der acht Richter des Zweiten Senats, Ulrich Maidowski, trug diese Linie nicht mit. Er hält das Verbot für unverhältnismäßig.

Die Klägerin teilte auf Anfrage mit, sie hätte sich gewünscht, "dass sich das Bundesverfassungsgericht gerade in Zeiten von Halle und Hanau noch einmal die Frage stellt, wie solche Urteile auf die Minderheiten in Deutschland wirken". Sie schrieb: "Ein selbstbewussterer und souveränerer Umgang mit jeder Andersartigkeit in der Gesellschaft wäre zielführender gewesen."

Der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, Zekeriya Altug vom Islamverband Ditib, sagte auf Anfrage, die Entscheidung zeige, dass der Islam immer noch als etwas Fremdes und Bedrohliches wahrgenommen werde. Er hätte sich ein Urteil gewünscht, das der gesellschaftlichen Realität Rechnung trage und Muslime integriere. So werde der Gleichberechtigung von Frauen ein Bärendienst erwiesen.

Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) äußerte sich enttäuscht. Die Entscheidung zementiere, "dass kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen letztlich als Referendarinnen zweiter Klasse behandelt werden", erklärte die stellvertretende Vorsitzende, Nurhan
Soykan. In der Begründung schwinge auch mit, dass der Justizdienst weiterhin bestimmten Bevölkerungsgruppen verschlossen bleiben solle.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte die Entscheidung. "Gerade in der heutigen Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenleben, muss die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen", teilte die CDU-Politikerin in Wiesbaden mit.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte, Vertreter des Staates müssten bei ihrer Amtsausübung weltanschaulich-religiöse Neutralität wahren. "Diese verfassungsrechtliche Klärung sollte Anlass sein, auch in anderen Bundesländern gesetzgeberisch tätig zu werden und politisch ein klares Signal zu setzen".

Kritik kam von der Linksfraktion im Bundestag. "Die Kruzifixe in bayrischen Gerichten und Amtsstuben stellen die Neutralität in Frage, nicht das Kopftuch einer Rechtsreferendarin", erklärte die religionspolitische Sprecherin Christine Buchholz.

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