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AfD-Klage erfolgreich in Thüringen: Gericht kippt Frauenquote für Wahllisten


AfD-Klage erfolgreich
Gericht kippt Frauenquote für Wahllisten in Thüringen

Von dpa, afp, ds

Aktualisiert am 15.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Ministerpräsident Bodo Ramelow: Die AfD klagte gegen die Frauenquote.Vergrößern des BildesMinisterpräsident Bodo Ramelow: Die AfD klagte gegen die Frauenquote. (Quelle: Jacob Schröter/imago-images-bilder)
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Rot-Rot-Grün in Thüringen wollten mit einem Gesetz den Frauenanteil im Landtag erhöhen. Dagegen klagte die AfD – und bekam nun Recht. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden und eine sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Regelung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.

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Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker solche Regelungen.

Brandenburg hat ähnliches Gesetz

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg noch vor Thüringen im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. In beiden Fällen gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken.

In Thüringen argumentierte die AfD, dass durch die festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien beschränkt werde, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie für die Landtagswahlen aufstellen.

In den deutschen Länderparlamenten sind teils deutlich mehr Männer als Frauen vertreten. Spitzenreiter in Sachen Parität ist Hamburg, wo 43,9 Prozent der Abgeordneten Frauen sind, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. In Sachsen-Anhalt – dem Schlusslicht – sind dagegen nur 21,8 Prozent der Abgeordneten weiblich.

Auf Bundesebene hatten Frauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) im vergangenen Jahr dafür geworben, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa, AFP
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