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Tönnies-Mitarbeiter waren zu Unrecht in Quarantäne – Freiheitsberaubung?


Freiheitsberaubung?
Tönnies-Mitarbeiter waren zu Unrecht in Quarantäne

Von t-online, nhr

Aktualisiert am 30.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine abgesperrte Wohnsiedlung von Tönnies-Mitarbeitern: Zahlreiche Personen wurden zu Unrecht in Quarantäne gehalten. (Foto von Ende Juni 2020)Vergrößern des BildesEine abgesperrte Wohnsiedlung von Tönnies-Mitarbeitern: Zahlreiche Personen wurden zu Unrecht in Quarantäne gehalten. (Foto von Ende Juni 2020) (Quelle: Noah Wedel/imago-images-bilder)
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Der Fall Tönnies hat in Gütersloh für viel Aufregung gesorgt. Denn zahlreiche Menschen mussten aufgrund der Corona-Infektionen in dem Fleischbetrieb in Quarantäne. Offenbar machten die Behörden jedoch Fehler.

Nach einem Corona-Ausbruch bei Tönnies im Kreis Gütersloh werden offenbar zahlreiche Beschäftigte des Fleischfabrikanten zu Unrecht in Quarantäne gehalten. Das haben Recherchen des ARD-Magazins "Monitor" ergeben. Demnach wurden zahlreiche Musterschreiben des Kreisgesundheitsamts versendet, in denen wortgleich von positiven Corona-Tests und Krankheitssymptomen die Rede war und eine Quarantäne verordnet wurde. Die Recherchen hatten ergeben, dass in vielen Fällen weder eine Infektion noch Symptome bestätigt werden konnten, das bestätigte auch das zuständige Gesundheitsamt.

In den Schreiben hieß es, dass die Betroffenen aufgrund von Kontakten mit Infizierten in Quarantäne bleiben sollten. Allerdings handelte es sich bei den Empfängern offenbar um bereits Genesene, die als nicht mehr ansteckend gelten und deren Quarantäne-Pflicht bereits beendet war.

Wollte der Kreis Gütersloh so viele Menschen wie möglich in Quarantäne halten?

Die Briefe wurden bereits am 17. Juli verschickt. Allein in den Städten Rietberg und Rheda-Wiedenbrück wurden in größter Eile kurz vor Mitternacht circa 800 Briefe zugestellt. Grund für die Ad-hoc-Aktion war dem Bericht nach ein Auslaufen der allgemeinen Quarantäne-Pflicht für alle Tönnies-Angestellten am selben Tag. Dem Kreis Gütersloh sei offenbar daran gelegen, so viele Personen wie möglich weiter in Quarantäne zu halten.

Rechtsexperten wittern deshalb einen Verstoß gegen die erforderliche Einzelfallprüfung, heißt es in dem Bericht. Möglicherweise sei das Verhalten strafrechtlich relevant. Es sei zu prüfen, ob der Entzug der Freiheit der Betroffenen vorsätzlich beziehungsweise zumindest billigend in Kauf genommen wurde, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies nicht rechtfertigt. Ist dem so, handelt es sich um eine Freiheitsberaubung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Die Städte Rheda-Wiedenbrück und Rietberg geben dem Kreis Gütersloh und dem zuständigen Gesundheitsamt die Schuld an der unrechtmäßig verordneten Quarantäne vieler Personen. Die Betroffenen seien irrtümlich auf den Listen des Kreises aufgetaucht und die Städte hätten die Angaben nicht zusätzlich überprüft. Der Kreis hingegen sieht die Städte in der Verantwortung.

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