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Scharfe Kontaktbeschränkungen: Lockdown und Ausgangssperren im Süden und Norden


Corona-Pandemie
Lockdown und Ausgangssperren im Süden und Norden

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Keine Gäste: Baden-Württemberg will das öffentliche Leben im Land weiter herunterfahren.Vergrößern des BildesKeine Gäste: Baden-Württemberg will das öffentliche Leben im Land weiter herunterfahren. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa./dpa)
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Stuttgart (dpa) - Baden-Württemberg stemmt sich mit landesweiten Ausgangsbeschränkungen und einem Lockdown nach Weihnachten gegen die dramatisch steigenden Corona-Infektionen. Auch in Schleswig-Holstein sollen die Kontaktbeschränkungen bereits ab Montag verschärft werden.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigt an, dass das Land nach Weihnachten das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben bis mindestens 10. Januar so weit wie möglich herunterfahren wolle.

Sofern keine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden könne, werde der Südwesten eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarländern Baden-Württembergs anstreben - also eine Art Koalition der Willigen bilden. Möglicherweise noch an diesem Wochenende beraten Bund und Länder noch einmal über ein gemeinsames Vorgehen. Wie genau der Lockdown im Südwesten aussehen soll, blieb zunächst offen.

Bereits Anfang nächster Woche will das Land aber das öffentliche Leben weiter herunterfahren. So seien unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre sowie tagsüber Ausgangsbeschränkungen geplant, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach einem Gespräch der grün-schwarzen Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am Donnerstag. Wer das Haus tagsüber verlässt, soll das demnach nur noch mit einem triftigen Grund tun, etwa für die Arbeit. Am Donnerstag hieß es noch, dass ganztägige Ausgangsbeschränkungen nur für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche geplant sind.

Die neuen Auflagen will das Kabinett heute in einer Sondersitzung beschließen und um 12.00 Uhr auf einer Pressekonferenz verkünden. Damit reagiert Kretschmann auf die stark steigenden Infektionszahlen und greift einer möglichen Absprache mit den Länder-Regierungschefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor. Als Starttermin für die Maßnahmen im Land ist der kommende Dienstag im Gespräch, bestätigte Gemeindetags-Präsident Roger Kehle. "Uns fällt nichts Anderes ein, als die Kontakte weiter zu beschränken", sagte er.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sagte, statt zehn Personen aus zwei Haushalten sollen schnellstmöglich maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen zusammenkommen dürfen. Dies gelte auch für Weihnachten. Ausgenommen sei nur die engste Familie.

Weitere angekündigte Maßnahmen: Ab Montag wird es in den Schulen ab der 8. Klasse keinen Präsenzunterricht mehr geben. Für die Klassen 1 bis 7 gilt der Appell an die Eltern zu prüfen, ob ihre Kinder zu Hause bleiben können. In den Kitas gibt es zwar keine offizielle Einschränkung des Angebots. Günther appellierte aber an alle Eltern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sofern dies möglich sei.

Die bereits zugesagte Möglichkeit, in schleswig-holsteinischen Hotels für Verwandtenbesuche über Weihnachten übernachten zu können, hat Günther wegen der hohen Corona-Infektionszahlen wieder kassiert. Erlaubt seien nur noch Hotelübernachtungen aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern.

Bereits verständigt hatte sich die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein darauf, den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu untersagen. Dies bekräftigte Günther noch einmal.

Er forderte außerdem ein Treffen aller Ministerpräsidenten am besten noch heute, spätestens aber morgen. Es dürfe keine Zeit verloren werden im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus, sagte Günther.

In Baden-Württemberg muss noch geklärt werden, was unter einem triftigen Grund für das Verlassen des Hauses zu verstehen ist. Der bisherige Teil-Lockdown seit November entfaltet nicht die erhoffte Wirkung. Derzeit gilt noch bis zum 23. Dezember, dass sich lediglich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt unter anderem im Öffentlichen Nahverkehr und im Handel, vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten. Generell muss überall Maske getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann - etwa in stark besuchten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen.

Ob die geplante Lockerung über Weihnachten bestehen bleibt, steht ebenfalls infrage. Vom 23. bis zum 27. Dezember sollten sich eigentlich zehn Personen treffen dürfen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der beteiligten Haushalte.

"Die Lage ist leider alarmierend", erklärte Kretschmann am Freitagmorgen mit. "Wir haben Anzeichen für eine erneute exponentielle Zunahme der Neuinfektionen, deshalb müssen wir zwingend die Maßnahmen drastisch verschärfen."

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