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Corona-Regeln: Richter sauer über Aussage von Winfried Kretschmann


"Extrem irritierend"
Richter empören sich über Kretschmann-Aussage

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Winfried Kretschmann: Er habe das vielleicht zu salopp formuliert, das dürfe man nicht auf die Goldwaage legen.Vergrößern des BildesWinfried Kretschmann: Er habe das vielleicht zu salopp formuliert, das dürfe man nicht auf die Goldwaage legen. (Quelle: Leif Piechowski/imago-images-bilder)
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Ministerpräsidenten müssen sich "mit Gerichten herumschlagen" – für diese Aussage erntet Baden-Württembergs Landeschef Kretschmann scharfe Kritik. Seinen Fehler gesteht er auch selbst ein.

Wegen seiner Wortwahl in einem Interview hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Kritik der Verwaltungsrichter des Landes auf sich gezogen. Nachdem Gerichte Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Pandemie kassierten, hatte Kretschmann in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich "mit den Gerichten herumschlagen".

Verwaltungsrichter: Wortwahl "extrem irritierend"

Darüber empörten sich die Verwaltungsrichter. "Die Wortwahl des Ministerpräsidenten ist extrem irritierend", teilte der Vorsitzende des Vereins der Verwaltungsrichter, Wolfgang Schenk, am Montag mit. "Wenn Verfassungs- und Verwaltungsgerichte sich auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern mit der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befassen, erfüllen sie damit ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Gewährleistung von Rechtsschutz", sagte Schenk. Die gerichtliche Kontrolle sei notwendiger Bestandteil des Rechtsstaats. "Sie darf von der Politik nicht als lästig empfunden werden."

Kretschmann ruderte am Montag, wenige Tage vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg, zurück. Gerichte seien nicht lästig und gehörten zum Rechtsstaat dazu, stellte er im Gespräch mit dem Radiosender SWR1 am Montag klar. Er habe das vielleicht zu salopp formuliert, das dürfe man nicht auf die Goldwaage legen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte etwa vor einem Monat die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten gekippt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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