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Haushalt: Bundesregierung will neue Helikopter – Parlament muss zustimmen


Trotz Haushaltsengpässen
Regierung will neue Helikopter kaufen – für 200 Millionen Euro

Von t-online, fls

11.01.2024Lesedauer: 4 Min.
imago images 0383164819Vergrößern des BildesIm Hochwassergebiet: Kanzler Olaf Scholz steigt aus einem Helikopter der Flugbereitschaft. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung muss sparen – und will gleichzeitig mehr Geld für neue Hubschrauber haben. Im Parlament streitet man zudem über die Schuldenbremse.

Das Ringen um den finalen Staatsetat im Bundestag hat begonnen. Vor der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses nächste Woche Donnerstag gibt es dabei neuen Ärger unter Abgeordneten der Ampel, zudem abermals Kritik seitens der oppositionellen Unionsfraktionen. Im Fokus dabei stehen zum einen die Schuldenbremse – zum anderen drei Hubschrauber, für die die Bundesregierung trotz des gerade so gestopften Haushaltslochs gern "bis zu" 200 Millionen Euro extra hätte. (Mehr zur großen Sparliste der Bundesregierung lesen Sie hier.)

Bei den Helikoptern handelt es sich um "Nachfolgebeschaffungen" vom Typ AS532 "Cougar", den die Bundeswehr bereits in ihrem Bestand hat. Laut Bundeswehr kommt er als "VIP-Transporter" zum Einsatz, seine maximale Reichweite beträgt 850 Kilometer, in der Spitze erreicht er eine Geschwindigkeit von 315 Kilometern pro Stunde.

Über das Ansinnen der Bundesregierung, die die Beschaffung im Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs (liegt t-online vor) aufführt, hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet. Dieser sagte der CDU-Politiker Ingo Gädechens: "Die Ampel-Spitze hat vollkommen den Bezug zur Realität verloren."

Anschaffungszeitpunkt der Hubschrauber offen

Ganz Deutschland leide unter der "Ampel-Kernschmelze" in der Haushaltspolitik, überall solle gespart werden, so Gädechens. "Und genau in dieser Situation glaubt die Bundesregierung, für 200 Millionen Euro neue VIP-Hubschrauber bestellen zu müssen. Offenbar ist der Reisekomfort des Bundeskanzlers und der Minister wichtiger als alle Haushaltsdisziplin."

Tatsächlich finden sich die veranschlagten 200 Millionen Euro nicht in der ursprünglichen Haushaltsplanung vom Dezember wieder – was darauf schließen lässt, dass ihre Beschaffung kaum sonderlich dringend sein kann. Das liegt auch deshalb nahe, weil die Bundesregierung auch auf andere Helis der Bundeswehr zurückgreifen kann, sollten Kanzler Olaf Scholz (SPD) und seine Minister kurzfristig und schnell weite Strecken zurücklegen müssen.

Aber: Dass die Regierung das Geld auch bekommt, ist nicht ausgemachte Sache, denn am Ende entscheidet stets das Parlament über die Verteilung aller Steuergelder. Und: Es steht auch gar nicht fest, wann es fließen soll, im Entwurf ist lediglich von "kommenden Jahren" die Rede.

Neue Schulden für die Opfer der Ahrtalflut?

Die Ampelkoalitionäre beraten derweil weiter über die Folgen des Karlsruher Grundsatzurteils für die Schuldenbremse. Während die FDP strikt gegen ein abermaliges Aussetzen ist, trommelten zuletzt insbesondere die Sozialdemokraten dafür. Jetzt ist klar: Auf eine einheitliche Einschätzung von Experten können sie dabei nicht zurückgreifen. Bei einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages am Donnerstag vertraten die Sachverständigen unterschiedliche Auffassungen.

"Meines Erachtens ergibt sich aus der Ahrtalflut aus dem Jahr 2021 keine Notlage für das Jahr 2024", sagte der Wirtschaftswissenschaftler Lars Feld, der auch ein enger Berater von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ist. Die Rechtsprofessoren Armin Steinbach und Alexander Thiele vertraten eine andere Einschätzung. Demnach ließe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von Corona-Notlagen-Krediten auf den Klimafonds durchaus rechtlichen Spielraum.

Die Bundesregierung hatte eine Prüfung angekündigt, ob für den Bundeshaushalt 2024 eine Aussetzung der Schuldenbremse für die Ahrtal-Hilfe rechtlich zulässig wäre. Dabei geht es um knapp 2,7 Milliarden Euro. Lindner hat bereits Skepsis geäußert, ob für einen Betrag dieser Höhe die Schuldenbremse das fünfte Jahr in Folge ausgesetzt werden sollte.

"Betrag zu klein, um eine Notlage festzustellen"

Die Beschlussvorlage des Finanzministeriums für die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar sieht zwar den Ausgabenposten vor. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Fluthilfe aus dem regulären Haushalt finanziert wird. Diese Entscheidung müsste spätestens dann gefallen sein, wenn der Bundestag am 2. Februar den Bundeshaushalt 2024 beschließen soll.

Feld wie auch der Rechtsprofessor Gregor Kirchhof machten geltend, allein schon die Größenordnung des Betrages sei nicht erheblich genug, um die Schuldenbremse auszusetzen. Kirchhof sprach von einem marginalen Betrag mit Blick auf den Gesamtetat. "Dementsprechend ist der Betrag, der hier infrage steht, viel zu klein, um eine Notlage feststellen zu können", sagte Feld.

"Der Staat ist finanziell nicht überfordert"

Dieser Haltung schloss sich unter anderem der FDP-Haushaltspolitiker Christoph Meyer an. "Der Bundeshaushalt 2024 wird verfassungskonform aufgestellt und die Schuldenbremse eingehalten", sagte er t-online. Die Anhörung der Experten habe verdeutlicht, dass es "gegenwärtig keine Grundlage für ein Aussetzen der Schuldenbremse gibt": "Der Staat ist finanziell nicht überfordert und ein Aussetzen der Schuldenbremse daher ungerechtfertigt."

Steinbach und Thiele argumentieren indes, dass die Summe am verbliebenen Spielraum im Haushalt gemessen werden müsse. Auch die Schadenssumme durch das Hochwasser 2021 insgesamt, die auf 16 Milliarden Euro veranschlagt worden sei, spiele eine Rolle bei der Frage, ob es sich um eine Notlage handle, weil sich die Beseitigung der Schäden über mehrere Jahre ziehe.

Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität hob hervor, dass die Ahrtal-Hilfen eigentlich aus dem regulären Bundeshaushalt erfolgen müssten. Bei der Ukraine-Hilfe habe die Regierung mehr Spielraum: "Insgesamt bleibt jedoch der Eindruck, dass die Bundesregierung weiter versucht, die Verschuldung über die verfassungsmäßigen Schuldengrenzen hinaus auszuweiten."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters
  • Beschlussvorlage zum Bundeshaushalt
  • Eigene Recherche
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