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Kommunalwahlen in NRW: Das ist im Wallokal verboten


Kommunalwahl in NRW
Was im Wahllokal verboten ist

Von t-online, pas

Aktualisiert am 14.09.2025Lesedauer: 3 Min.
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An einer Türe hängt ein Schild mit der Aufschrift: Wahllokal (Archivbild): Wer bei Wahlen bestimmte Regeln missachtet, riskiert ein Ordnungsgeld. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Bei der Kommunalwahl in NRW gelten klare Regeln – vom Selfie-Verbot bis zur Frage, wann ein Stimmzettel ungültig wird. Manche Details überraschen.

Am 14. September 2025 sind in Nordrhein-Westfalen die Bürger zu den Kommunalwahlen in NRW aufgerufen. In allen Wahllokalen gelten feste Regeln, damit die Wahl geordnet und geheim abläuft. Wer diese missachtet, riskiert ein Ordnungsgeld – oder macht seine Stimme ungültig, sodass diese für die Ergebnisse der Kommunalwahlen in NRW nicht zählt, obwohl der Wahlzettel für NRW-Kommunalwahlen 2025 richtig ausgefüllt wurde.

Für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Wahlvorstand zuständig, der aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzern besteht. Seine Entscheidungen und die Stimmenauszählung sind öffentlich, jeder darf zuschauen, solange der Ablauf nicht gestört wird, sodass es sich aufgrund der möglichen Brisanz für die bundesweite Politik lohnen könnte, die Kommunalwahlen 2025 in NRW live zu verfolgen.

Wahllokale bei Kommunalwahlen in NRW 2025: Ausweis vorlegen

Wähler legen beim Betreten ihre Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis vor, damit sie an den NRW-Kommunalwahlen 2025 teilnehmen können. Danach erhalten die Wählerinnen und Wähler die amtlichen Stimmzettel und geben ihre Stimme geheim in der Kabine für die Kommunahlwahlen in NRW ab. Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass das Kreuz nicht sichtbar ist. Danach wir der Wahlzettel anschließend in die Wahlurne eingeworfen.

Wahllokale bei Kommunahlwahlen in NRW: Was verboten ist

  • Wahlwerbung: Politische Propaganda im Wahllokal oder direkt davor ist tabu – ob durch Plakate, Flyer oder lautstarke Aufrufe.
  • Fotografieren und Filmen: Selfies oder Aufnahmen in der Wahlkabine sind verboten, um das Wahlgeheimnis zu schützen.
  • Parteinähe des Wahlvorstands: Mitglieder dürfen keine sichtbaren Parteizeichen tragen oder ihre politische Haltung zeigen.
  • Stellvertreterwahl: Niemand darf für andere wählen – mit Ausnahme technischer Hilfen für beeinträchtigte Menschen.
  • Wahlfälschung: Unbefugtes Wählen oder Manipulationen sind Straftaten.
  • Vorzeitiges Öffnen oder Schließen: Die Wahlurnen bleiben bis 18 Uhr verschlossen, die Wahlzeit darf nicht verkürzt oder verlängert werden.
  • Kein Nachtrag im Wählerverzeichnis: Am Wahltag kann niemand nachträglich eingetragen werden.
  • Keine Briefwahl im Wahllokal: Rote Wahlbriefe nimmt der Wahlvorstand nicht entgegen, sie müssen bei der Gemeinde eingehen.
  • Veröffentlichungsverbot: Ergebnisse von Befragungen oder Prognosen dürfen vor 18 Uhr nicht bekannt gegeben werden.

Wann Stimmen bei den Kommunalwahlen in NRW ungültig sind

Grundsätzlich gilt bei den Kommunalwahlen 2025: Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Ungültig sind Stimmzettel, wenn…

  • sie leer oder ungekennzeichnet abgegeben werden,
  • mehrere Kreuze gesetzt wurden, obwohl nur eines erlaubt ist,
  • Zusätze, Bemerkungen oder Zeichnungen enthalten sind,
  • ein nicht amtlicher oder beschädigter Stimmzettel genutzt wird,
  • der Stimmzettel so markiert ist, dass die Wahl nicht geheim bleibt.

Bei den NRW-Kommunalwahlen 2025 gibt es mehrere Stimmzettel. Fehlerhafte Kennzeichnungen machen immer nur den einzelnen Wahlzettel ungültig – die übrigen Stimmen bleiben gültig.

Regeln im Wahllokal bei den NRW-Kommunahlwahlen: Skurriles und wenig Bekanntes

Manche Regeln im Wahllokal fpür die Kommunahlwahlen in NRW wirken überraschend: Eine Hilfsperson darf nur dann mit in die Kabine, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst ankreuzen kann. Diese Unterstützung ist streng auf die technische Hilfe beschränkt – die Wahlentscheidung muss der Betroffene für die NRW-Kommunalwahlen 2025 allein treffen.

Auch die Gestaltung der Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2025 in NRW ist speziell: Um Verwechslungen zu vermeiden, setzen viele Kommunen auf Farben oder Lochungen. In Köln etwa sind die Zettel gelocht – unterschiedlich für Stadtrat, Bezirksvertretung oder die Oberbürgermeisterwahl.

Dazu kommen moderne Hilfen und Freiheiten. Auf vielen Wahlbenachrichtigungen für die NRW-Kommunalwahlen 2025 findet sich inzwischen ein QR-Code, mit dem direkt Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Und wer in der Kabine seine Stimme abgibt, hat kein festes Zeitlimit: Theoretisch darf man sich beliebig lange mit dem Stimmzettel beschäftigen – solange andere Wähler dadurch nicht behindert werden.

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