Regierung beschließt Bundespolizei soll Drohnen abschießen dürfen

Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Vor allem bei der Drohnenabwehr hat die Regierung in der Gesetzgebung nachgeschärft.
Die Bundesregierung baut die Einsatzmöglichkeiten der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr aus. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen den Entwurf des überarbeiteten Polizeigesetzes, in das unter anderem ein Drohnen-Passus aufgenommen wird.
Darin heißt es: "Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Damit soll rechtlich klarer werden, dass sie eine Drohne auch abschießen darf.
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Bundespolizei soll Einheit für Drohnenabwehr aufbauen
Die Bundespolizei ist zuständig für die Luftsicherheit, etwa an Flughäfen und Bahnhöfen. Innenminister Alexander Dobrindt hatte bereits angekündigt, dass die Bundespolizei eine Einheit für die Drohnenabwehr aufbauen wird. Zudem hatte er die Einrichtung eines Drohnenkompetenzzentrums sowie die engere Zusammenarbeit mit Ländern wie der Ukraine und Israel angekündigt, die besonders viel Erfahrung bei der Drohnenabwehr haben.
Die Bundespolizei soll den Ländern bei Zwischenfällen auch Amtshilfe leisten. Das Ministerium plant mit Ausgaben von 90 Millionen Euro pro Jahr. "Dies umfasst den einmaligen Investitionsbedarf für die erstmalige Beschaffung des erforderlichen Gerätes beziehungsweise den Investitionsbedarf für Folge- und Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren", heißt es. Es ist zusätzliches Personal von 341 Personen vorgesehen.
Wird auch die Bundeswehr eingreifen?
In einem zweiten Schritt soll in den kommenden Wochen das Luftsicherheitsgesetz reformiert werden. Dieses soll klären, wie eine Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnenvorfällen aussehen kann. Die Hilfe bei der Aufklärung war bereits bei den Drohnensichtungen am Flughafen München angefordert worden. Offen ist die Frage, ob die Bundeswehr im Inneren auch selbst eine als Gefahr angesehene Drohne abschießen darf, wenn sie beispielsweise in so großer Höhe fliegt, dass die Polizei sie mit ihren Mitteln nicht abschießen kann.
Der Entwurf des Polizeigesetzes sieht eine Reihe weitere Punkte vor, an denen die Rechte der Bundespolizei ausgeweitet werden sollen. Dazu gehört etwa, dass sie künftig selbst Telefone abhören und Standortdaten erheben oder anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen darf. Zudem soll sie leichter Personen in Gewahrsam nehmen können, wenn die Gefahr besteht, dass diese gegen ein Ausreiseverbot verstoßen könnten. Der Bundestag muss den Änderungen noch zustimmen.
- Nachrichtenagentur Reuters