Landrat kritisiert Beschluss Landkreis beschließt Arbeitspflicht für Asylbewerber

In Niedersachsen hat der erste Landkreis beschlossen, dass Geflüchtete arbeiten müssen. Doch die Umsetzung dürfte nicht einfach werden.
Der Kreistag im niedersächsischen Peine hat eine Arbeitspflicht für Asylsuchende beschlossen. Gegen den Vorschlag stimmten die Vertreter von SPD und Grünen, dafür waren CDU und FDP. Landrat Henning Weiß (SPD) ist gegen den Beschluss, mit dem Geflüchtete zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden können.
Die Kreisverwaltung muss nun die Umsetzung planen, und das ist laut Landrat Weiß nicht einfach. Wie die "Hannoversche Allgemeine" berichtet, sei ein Problem, dass die Tätigkeiten keine bestehenden Jobs ersetzen dürften. Möglich seien Arbeiten bei den Tafeln oder im Tierheim, Müllsammeln auf Spielplätzen oder die Pflege kommunaler Grünanlagen.
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Von den 850 gemeldeten Geflüchteten kommen aber wohl viele nicht infrage, weil sie minderjährig oder schwanger sind. Auch Alleinerziehende und Frauen mit mehreren Kindern können nicht herangezogen werden, ebenfalls Personen, die bereits einen Job haben oder in Integrationskursen sind. Der Landrat rechnet mit Kosten von 250.000 Euro für die Umsetzung des Beschlusses, darin eingerechnet sind 80 Cent pro Stunde an Aufwandsentschädigung für die Geflüchteten sowie Fahrtkosten und Betreuungsaufwand.
Bundesgesetz erlaubt die Arbeitspflicht
Kritik an dem Beschluss hält der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett, der ebenfalls im Kreistag sitzt, für überzogen. Es habe auch vorher gemeinnützige Arbeit für die Asylbewerber gegeben. Durch Arbeit würden sie außerdem besser integriert, so Plett laut einem Bericht des NDR. In Niedersachsen ist der Beschluss ein Novum. Ihm sei aktuell keine niedersächsische Kommune bekannt, die diesen Weg verfolgt, sagte Jan Arning vom Städtetag. "Dafür sind die rechtlichen und bürokratischen Hürden schlichtweg zu hoch."
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Im Asylbewerberleistungsgesetz ist festgeschrieben, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a Absatz 1. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren, heißt es im Gesetz.
In Thüringen hatte im Mai ein Iraner gegen eine Arbeitsverpflichtung geklagt, das Landessozialgericht wies die Klage aber ab. In einem Krankenhaus sollte er als Helfer im IT-Bereich anfangen – vor allem aufgrund seiner Berufserfahrung und guten Englischkenntnisse. Unter anderem begründete der Iraner seine Entscheidung damit, dass ihm die Arbeitsatmosphäre in dem Krankenhaus nicht passen würde, berichtete die Juristenwebseite Anwalt.org. Die Arbeit im Krankenhaus gehöre zu den denkbaren Betätigungsfeldern, die als gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber anzusehen sind.
- haz.de: "Warum der Kreis Peine Asylbewerber zur Arbeit verpflichten will"
- ndr.de: "Kreistag Peine beschließt Arbeitspflicht für Asylbewerber und Geflüchtete"