Deutscher Anwaltsverein warnt Bundespolizei darf umstrittene Elektroschock-Waffe einsetzen

Die Bundespolizei darf neuerdings Taser einsetzen. Experten fordern klare Einsatzregelungen.
Die Bundespolizei darf künftig flächendeckend Elektroschockwaffen einsetzen. Der Bundestag hat am späten Abend eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.
Konkret geht es um sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte – besser bekannt unter dem Markennamen Taser. Die rund 55.000 Bundespolizistinnen und -polizisten dürfen diese Geräte künftig zusätzlich zu ihrer Standardausrüstung verwenden. Innenminister Alexander Dobrindt sieht darin eine sinnvolle Ergänzung, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Zahl von Messerattacke. Er kündigte an, in den kommenden Jahren 10.000 Geräte zu beschaffen.
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Gefährlich für Menschen mit Vorerkrankungen
Die Elektroschockwaffe dient dazu, Personen aus kurzer Entfernung kampfunfähig zu machen, ohne auf die Schusswaffe zurückgreifen zu müssen. Im Unterschied zur Pistole verschießt der Taser zwei kleine Pfeile, die an Drähten hängen und elektrische Impulse übertragen. Diese sollen das Ziel für kurze Zeit außer Gefecht setzen.
Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU) betonte, der Taser ermögliche eine "effektive und auch angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen". Kritisch äußerten sich hingegen juristische Fachverbände. So forderte der Deutsche Anwaltsverein klare Regeln für den Einsatz – etwa zur zulässigen Zahl und Dauer der Stromstöße. Hintergrund sind mögliche gesundheitliche Risiken, vor allem für Personen mit Vorerkrankungen wie Herzproblemen.