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Kabinett beschließt strengere Abschiebe-Regeln – Ärger in der Union über Seehofers Abschiebeplan


Kritik an Ausreisegesetz
Regierung beschließt strengere Abschiebe-Regeln

Von dpa, afp, aj

Aktualisiert am 17.04.2019Lesedauer: 3 Min.
Horst Seehofer: Sein neuer Gesetzesentwurf sorgte für Unmut.Vergrößern des BildesHorst Seehofer: Sein neuer Gesetzesentwurf sorgte für Unmut. (Quelle: Markus Schreiber/ap)
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Das Kabinett hat schärfere Regeln für die Ausreisepflicht beschlossen. Doch selbst aus der Union gab es heftige Kritik an den "weichgespülten" Plänen von Innenminister Seehofer.

Damit künftig nicht mehr so viele Abschiebungen scheitern, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" beschlossen – auch gegen Kritik aus den eigenen Reihen. Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll es Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, in Zukunft schwieriger machen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Unter anderem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung in Haft zu nehmen.

Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. "Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Das sei auch gut so.

Unmut in der Union über Ausreisegesetz

Derweil berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", in der Unionsfraktion gebe es Verärgerung über Kompromisse mit der SPD bei dem Gesetzentwurf. Innenpolitiker von CDU und CSU werfen Seehofer demnach vor, dem Koalitionspartner zu weit entgegengekommen zu sein. "Seehofer ist nicht mehr in der Lage, das fachlich-sachliche Minimum durchzusetzen", sagte ein Innenpolitiker der Union der "FAZ". "Ein Minister muss für seine Gesetze kämpfen."

Der Vorsitzende der konservativen Werteunion, Alexander Mitsch, sagte der "FAZ": "Das eigentlich richtige und wichtige Gesetz zur geordneten Ausreise wurde in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Widerstand der SPD weichgespült."

Für Menschen, für deren Asylantrag nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, seien "Leistungsabsenkungen" geplant. Sie sollen weniger erhalten, als die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsehen.

Das Kabinett beschloss zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro.

Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen – und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur "Geduldete mit ungeklärter Identität", da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.

"Das Migrationspaket enthält Licht und Schatten"

Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz, ist mit dem jüngsten Kompromiss der Bundesregierung zu Asyl und Abschiebungen auch nicht zufrieden. "Das Migrationspaket enthält Licht und Schatten", sagte die CSU-Politikerin vor der für Mittwoch geplanten Verabschiedung der Gesetzesvorhaben im Kabinett.

Positiv seien die darin vorgesehenen Leistungskürzungen für Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt seien, erklärte Lindholz. Denn nur so könne die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland weiterzögen, begrenzt werden. Eine echte Entlastung sei auch die bis Mitte 2022 befristete Erlaubnis, Abschiebehaftplätze in regulären Justizvollzugsanstalten zu schaffen. Diese Regelung sei "wegen des krassen Mangels an Abschiebehaftplätzen" in den Ländern überfällig.


Die rechtlichen Hürden für die Anordnung von Abschiebehaft bleiben nach Einschätzung von Lindholz aber auch nach der geplanten Reform immer noch zu hoch. Eine bessere Regelung sei "auf Druck der SPD" nicht zustande gekommen, erklärte sie bedauernd.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturena afp und dpa
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