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Bundesverfassungsgericht: Antrag gegen Präsident Stephan Harbarth abgelehnt


Nach Essen mit Kanzlerin
Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter abgelehnt

Von afp
Aktualisiert am 18.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Stephan Harbarth: Der Präsident und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt.Vergrößern des BildesStephan Harbarth: Der Präsident und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Präsident Stephan Harbarth darf an dem Verfahren zur Corona-Notbremse teilnehmen. Ein Kläger warf ihm wegen eines Abendessens Befangenheit vor.

Ein eingereichter Befangenheitsantrag in dem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, ist abgelehnt worden. Dabei ging es konkret um ein Abendessen im Bundeskanzleramt.

Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten die Kläger anders gesehen.

Hintergrund des eingereichten Befangenheitsantrags

Harbarth und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt. Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Corona-Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Corona-Beschränkungen gab.

Nach dem Beschluss zum Befangenheitsantrag sind Treffen von Mitgliedern von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung als alleiniger Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet. Die mit dem gewählten Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt, sie beträfen auch eine Reihe weiterer Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zum Verfahren über die Bundesnotbremse äußern könnten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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