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Plagiat-Affäre um Guttenberg: Minister tritt nicht zurück

Guttenberg tritt nicht zurück

18.02.2011, 12:47 Uhr | dpa, dapd, AFP

Plagiat-Affäre um Guttenberg: Minister tritt nicht zurück. Plagiat-Affäre um Guttenberg: Der Minister verteidigt seine Doktorarbeit (Foto: Reuters)

"Kein Plagiat": Verteidigungsminister Guttenberg verteidigt seine Doktorarbeit (Foto: Reuters)

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg tritt wegen der Affäre um seinen Doktortitel nicht zurück. Allerdings wolle er seinen Doktortitel nicht führen, solange die Vorwürfe um seine Dissertation nicht geklärt sind, sagte er. Gleichzeitig räumte Guttenberg ein: "Sie enthält fraglos Fehler." Das tue ihm "aufrichtig leid".

Darüber sei er selbst am unglücklichsten. Zu keinem Zeitpunkt habe er jedoch "bewusst getäuscht". Er fügte an: "Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat." Er habe die Arbeit in einem Zeitraum von sieben Jahren neben seiner Tätigkeit als Politiker und seinen Verpflichtungen als junger Familienvater angefertigt.

Medien von Erklärung ausgeschlossen

Für die Erklärung hatte der Minister einen Großteil der deutschen Medien ausgeschlossen. Guttenberg habe "ausgewählte Medienvertreter" ins Verteidigungsministerium gelassen, teilte sein Sprecher Steffen Moritz mit. Die Hauptstadtpresse saß gleichzeitig in der Bundespressekonferenz. Weil der CSU-Politiker zeitgleich im Verteidigungsministerium sein nicht angekündigtes Statement abgab, verließen die Hauptstadtkorrespondenten protestierend die Bundespressekonferenz. Nach etwa zehn Minuten wurde die Veranstaltung abgebrochen.

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Guttenberg soll in seiner Dissertation zahlreiche fremde Textstellen verwendet haben, ohne sie korrekt anzugeben. Der Minister war am Donnerstagabend im Kanzleramt, um mit Angela Merkel über das weitere Vorgehen zu sprechen. Die Kanzlerin stärke ihrem Minister weiter den Rücken, hieß es aus Regierungskreisen. Sie habe "volles Vertrauen".

Plagiatsjäger listen im Internet mehr als 80 Textstellen auf, die Guttenberg abgekupfert haben soll, ohne korrekt darauf hinzuweisen. Guttenberg verwendete nach Angaben von "Spiegel Online" auch einen Absatz von der Webseite der US-Botschaft ohne Fußnote und bediente sich aus dem Beitrag eines CDU-Europaabgeordneten sowie aus einer Rede eines Jura-Professors.

Zwei Strafanzeigen gegen Guttenberg

Inzwischen wurden gegen Guttenberg zwei Strafanzeigen gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Bayreuth. Bei der ersten Anzeige gehe es um mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky. Sie sei an die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwaltschaft in Hof weitergeleitet worden. Bei der zweiten Strafanzeige geht es laut Janovsky um den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung. "Da die Promotionsordnung der rechtswissenschaftlichen Fakultät keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorsieht, ist das auch kein Grund für Ermittlungen", sagte Janovsky.

Die Zahl der Autoren, von denen der CSU-Politiker abgeschrieben haben soll, ist inzwischen auf 15 gestiegen - darunter mit Rupert Scholz (CDU) einer seiner Amtsvorgänger. Die Universität Bayreuth forderte eine Stellungnahme von Guttenberg innerhalb von zwei Wochen. Die möglichen Konsequenzen der Hochschule reichen von der Aufforderung, die Doktorarbeit nachzubessern, bis zur Aberkennung des Doktortitels.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz legte Guttenberg im Fall der Aberkennung des Doktortitels den Rücktritt nahe. "Wenn ihm der Doktortitel abgenommen würde, dann müsste er auch dieses Amt verlassen", sagte der promovierte Jurist dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Mit diesem Makel kann man nicht mehr Minister sein. Das würde auch für jeden anderen gelten."

Aus seinem eigenen Haus erhielt Guttenberg Rückendeckung: Der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), mahnte, "die Kirche im Dorf" zu lassen. Dem "Hamburger Abendblatt" sagte Schmidt, er könne bei der Doktorarbeit des Ministers kein "materielles Plagiat" erkennen. Guttenberg werde die Arbeit noch einmal durchgehen. Sollten die bisherigen Fußnoten nicht ausreichen, müsse es eine zweite, verbesserte Auflage geben.

Schlampigkeit oder Täuschungsabsicht?

Zu einer genauen Prüfung der Vorwürfe mahnte die Präsidentin der Hochschulrektoren-Konferenz, Margret Wintermantel, in der "Passauer Neuen Presse". "Mit Vorverurteilungen ist uns nicht geholfen. Man muss sich den Fall im Detail anschauen. Nur wer das Gesamtbild hat, kann die Sache auch umfassend bewerten", sagte Wintermantel. Vielfach seien "Schlampigkeit und Täuschungsabsicht" schwer auseinanderzuhalten. Sollten aber die Vorwürfe bestätigt werden, "würde seine fachliche Reputation erheblichen Schaden nehmen".

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