Anzeige
EU Kopftuchverbot im Job kann laut EuGH rechtens sein
Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot. In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich - es ist am Ende Abwägungssache.
ShoppingAnzeigen
Exklusives Papier
Von Florian Schmidt
Proteste an US-Unis
Von Bastian Brauns, Christoph Cöln
Ukrainischer Ex-Kommandeur wettert
"Vage Vorwürfe"
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Vorwürfe zu Geldwäsche und Volksverhetzung
Wegen seiner Frau
Newsblog zur Krise in Nahost
Von S. Cleven, D. Schafbuch, C. Cöln
Es geht um Milliarden
Mutmaßliche Zahlungen aus China und Russland