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Cannabis-Konsument darf als Polizist abgelehnt werden


Verwaltungsgericht entscheidet
Cannabis-Konsument darf als Polizist abgelehnt werden

Von afp
Aktualisiert am 16.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Marihuana liegt auf einer offenen Hand: Einem 40-Jährigen wurde die Anstellung im Polizeidienst verwehrt, weil sein Blut das Cannabis-Abbauprodukt THC-Carbonsäure aufwies.Vergrößern des BildesMarihuana liegt auf einer offenen Hand: Einem 40-Jährigen wurde die Anstellung im Polizeidienst verwehrt, weil sein Blut das Cannabis-Abbauprodukt THC-Carbonsäure aufwies. (Quelle: Future Image/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Polizeianwärter dürfen wegen Cannabis-Konsums abgelehnt werden, das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dies könne Auswirkungen auf die Eignung für bestimmte polizeiliche Tätigkeiten haben, so das Gericht.

Kiffen kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin die Einstellung in den Polizeidienst verhindern. Das Gericht wies in einer am Montag veröffentlichten Eilentscheidung die Beschwerde eines 40-Jährigen ab, bei dem bei einer Blutuntersuchung im Zuge seines Einstellungsverfahrens für den Polizeidienst ein Cannabis-Abbauprodukt nachgewiesen worden war. Wegen dieses Nachweises lehnte der Berliner Polizeipräsident seine Einstellung ab (VG 26 L 130.18).

Der Mann argumentierte vor Gericht, er konsumiere keine Drogen und sei deshalb gesundheitlich für den Dienst geeignet. Dagegen entschied das Gericht, die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus. Diese habe die Polizeibehörde zu Recht verneint.

So könne Cannabiskonsum die Eignung zum Führen von Polizeiwagen in Zweifel ziehen. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizisten, weshalb ein solcher Bewerber nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sei, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege. Angesichts der festgestellten Blutwerte sei zudem die Aussage des Mannes, er sei kein Cannabis-Konsument, nicht glaubhaft.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Verwendete Quellen
  • AFP
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