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Leichen ohne Erlaubnis für Übungszwecke weggegeben


Bestatter in Schweinfurt
Leichen ohne Erlaubnis für Übungszwecke weggegeben

Von dpa
Aktualisiert am 19.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Bundesausbildungszentrum der Bestatter: Verstorbene dürften nicht "gegen den oder ohne den Willen der Totensorgeberechtigten" weggebracht werden.Vergrößern des BildesBundesausbildungszentrum der Bestatter: Verstorbene dürften nicht "gegen den oder ohne den Willen der Totensorgeberechtigten" weggebracht werden. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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In Bayern steht ein Bestatter unter Verdacht, Leichen ohne Erlaubnis für Übungszwecke freigegeben zu haben. Demnach habe der Mann die Totenruhe gestört. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Ein Bestatter aus Schweinfurt soll Verstorbene zu Übungszwecken ins Bundesausbildungszentrum für Bestatter Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) gebracht haben – und zwar ohne das Wissen der Angehörigen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt deshalb wegen Störung der Totenruhe gegen den Mann, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein am Donnerstag sagte. Zuerst hatte die "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag) darüber berichtet. Eine entsprechende Anzeige sei zu Jahresbeginn erstattet worden, so Haderlein.

Verstorbene dürften nicht "gegen den oder ohne den Willen der Totensorgeberechtigten" weggebracht werden, sagte Haderlein weiter. Das gelte als Störung der Totenruhe. Als Totensorgeberechtigte gelten üblicherweise die Angehörigen. Nun müsse geklärt werden, was im Einzelnen passiert ist, was die Angehörigen wussten und welche Behandlung an den Leichen vorgenommen wurde. Die Ermittlungen werden sich Haderlein zufolge noch mindestens einen Monat hinziehen.

Anhand der Leichen soll die hygienische Versorgung an Verstorbenen geübt worden sein. Dazu gehören dem Bundesverband Deutscher Bestatter zufolge unter anderem das Waschen der Leiche, das Richten der Haare, leichte Kosmetik, Ankleiden und das Betten im Sarg. Dem Generalsekretär des Verbandes, Stephan Neuser, zufolge nähmen Bestatter die Versorgung des Verstorbenen auch durch Dritte üblicherweise in den Vertrag mit den Angehörigen mit auf.

Leichen werden ideal versorgt

Leichen, die in Münnerstadt auf die Beerdigung vorbereitet werden, würden dort unter Idealbedingungen versorgt. Im Regelfall werde die hygienische Versorgung eines Verstorbenen dabei einmal von Dozenten praktisch vorgeführt und nicht mehrfach, so Neuser weiter. Zu den konkreten Vorwürfen konnte sich der Verband nicht äußern.

Bundesweit gibt es den Angaben zufolge derzeit etwa 500 junge Menschen, die sich zur Bestattungsfachkraft ausbilden lassen. Sie alle machen dabei auch Station in Münnerstadt.

In Regensburg war wegen Störung der Totenruhe zuletzt gegen ein Krematorium und eine pathologische Praxis ermittelt worden. Dort sollen fremde Körperteile bei Feuerbestattungen mitverbrannt worden sein. Anfang Juli wurden die Ermittlungen allerdings mangels Beweisen und wegen zu geringer Schuld eingestellt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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