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Cas-Urteil: Manchester City darf doch in Champions League starten


Europapokal-Sperre für Manchester City aufgehoben

Von t-online, sid, dpa
Aktualisiert am 13.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Raheem Sterling: Der Superstar von Manchester City darf auch in der kommenden Champions-League-Saison zaubern.Vergrößern des BildesRaheem Sterling: Der Superstar von Manchester City darf auch in der kommenden Champions-League-Saison zaubern. (Quelle: Catherine Ivill/Reuters-bilder)
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Das internationale Sportgericht Cas hat das Urteil gegen Manchester City wegen Verstößen gegen das Financial Fairplay teilweise aufgehoben. Das Team darf demnach in der kommenden Champions-League-Saison antreten.

Aufatmen bei Manchester City und Pep Guardiola. Der englische Topklub darf auch in den kommenden Jahren an der Champions League und der Europa League teilnehmen. Das entschied der Internationale Sportgerichtshof Cas am Montag.

Im Februar hatte die Uefa entschieden, dass Manchester City für zwei Jahre von den Europapokal-Wettbewerben ausgeschlossen werden sollte. Zusätzlich wurde der Klub zu einer Geldstrafe von 30 Millionen Euro verdonnert. Ersteres hob das Cas nun auf, letzteres wurde auf 10 Millionen Euro reduziert.

Was wurde Manchester City vorgeworfen?

Der Verein hatte Einnahmen als Zahlungen von Sponsoren aus Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) angegeben, die aber tatsächlich direkt von Klub-Eigentümer Scheich Mansour stammten. Das ging aus E-Mails und Dokumenten hervor, die "Football Leaks" veröffentlichte. Für diese Bilanzfälschung wird City nun verhältnismäßig mild bestraft.

Der Cas sah es nach dreitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass City gegen Artikel 56 des Financial Fairplay (FFP) verstoßen und nicht ausreichend mit dem Finanzkontrollgremium der Uefa kooperiert hätte. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, Manchester habe unrechtmäßige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten. Die deshalb vom Kontrollgremium am 14. Februar auferlegte zweijährige Europacup-Sperre für die Mannschaft um Teammanager Pep Guardiola und Nationalspieler Ilkay Gündogan sei daher unangemessen gewesen.

Eine Geldstrafe sei dennoch zu zahlen, betonte der Cas mit Verweis auf die "finanziellen Mittel" des Klubs sowie die Bedeutung der Kooperation mit den ermittelnden Institutionen, die City verweigert habe.

Manchester City begrüßt das Urteil. "Während Manchester City und seine Justiziare das vollständige Urteil des Cas noch begutachten müssen, bewertet der Klub die Folgen des Urteils als eine Bestätigung seiner Position und der vorgebrachten Beweise", hieß es in einem von City am Montag veröffentlichten Statement.

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