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Urteil im Fall Walter Lübcke: Lebenslange Haft für Mörder Stephan Ernst


Lebenslang für Stephan Ernst – Freispruch für Mitangeklagten

Von dpa, dru

Aktualisiert am 28.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Stephan Ernst vor Gericht: Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess wurde wegen Mordes verurteilt (Archivbild).Vergrößern des BildesStephan Ernst vor Gericht: Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess wurde wegen Mordes verurteilt (Archivbild). (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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In der Nacht zum 2. Juni 2019 ermordete Stephan Ernst den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilte ihn nun zur Höchststrafe.

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Der mitangeklagte Markus H. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, wovon ihn das OLG allerdings frei sprach.

Der Generalbundesanwalt kündigte an, gegen das Urteil gegen H. und weitere Teile der Entscheidung in dem Prozess in Revision zu gehen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Kilmer, erklärte, man sehe H. weiterhin als Mittäter an dem Mordgeschehen. Auch soll der Freispruch des Hauptangeklagten Stephan Ernst im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling angefochten werden.

Ernsts Motive waren Rechtsextremismus und Rassismus

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Enttäuschung über Freispruch für H.

Der Mord an Walter Lübcke gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess, der wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen stattfand, war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Vom Freispruch für H. zeigten sich die Angehörigen enttäuscht. Dieses Urteil sei außerordentlich schmerzlich, sagte Sprecher Dirk Metz.

Die Familie sei der festen Überzeugung, dass beide Angeklagte gemeinsam die Tat nicht nur vorbereitet und geplant hätten, sondern auch gemeinsam am Tatort gewesen seien, so Metz. Insofern sei das Urteil gegen Markus H. schwer zu verkraften – "weil die Familie auch der Ansicht ist, dass nicht alles vom Gericht in diesem Fall ausgelotet worden ist, was möglich gewesen wäre".

Das Urteil gegen Ernst entspreche der "sicheren Erkenntnis der Beweislage", sagte der Familiensprecher weiter. Es habe zudem ein aus Sicht der Familie sehr präzises Geständnis von ihm gegeben. "Dafür hat er heute die höchste Strafe bekommen, die unser Rechtsstaat zur Verfügung hat." Trotz der Enttäuschung über das Urteil gegen H. werde es von der Familie keinerlei Gerichtsschelte geben. Lübcke sei sein Leben lang für den Rechtsstaat eingetreten, auch wenn eine Entscheidung mal nicht gefalle. Diese Werte lebe auch seine Familie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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