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Österreich: Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Sebastian Kurz


Korruptionsvorwürfe
Österreichs Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Kurz

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 15.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Sebastian Kurz: Als Abgeordneter genießt der Ex-Kanzler zunächst Immunität.Vergrößern des BildesSebastian Kurz: Als Abgeordneter genießt der Ex-Kanzler zunächst Immunität. (Quelle: SEPA.Media/imago-images-bilder)
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Nach seinem Rücktritt als österreichischer Kanzler wechselte Sebastian Kurz auf den Fraktionsvorsitz seiner Partei. Eigentlich genießt er Immunität – doch damit könnte es bald vorbei sein.

Österreichische Staatsanwälte haben die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten und Ex-Kanzlers Sebastian Kurz beantragt. Ein entsprechendes Auslieferungsersuchen bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Freitag. Zusätzlich kündigte der Rechnungshof an, die Finanzen der konservativen Kanzlerpartei ÖVP im Zusammenhang mit Zahlungen des Finanzministeriums genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Parlament muss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Immunität von Kurz entscheiden. Bis zu diesem Beschluss seien die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen vorerst abgebrochen worden, erklärte ein Sprecher der Justizbehörde.

Die konservative ÖVP-Fraktion, die Kurz seit Donnerstag als Chef anführt, begrüßte den Schritt. Dadurch sei es bald möglich, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.

Ministerium muss Belege vorlegen

Gegen den ehemaligen Regierungschef laufen zwei Ermittlungsverfahren. Zum einen untersucht die Staatsanwaltschaft den Verdacht einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Außerdem sollen Kurz und sein Führungszirkel positive Medienberichte und geschönte Umfragen mit Steuergeld erkauft haben. Gegen insgesamt zehn Personen wird wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Kurz bestreitet die Vorwürfe.

Laut den Ermittlern wurden Inserate und Studien im Auftrag des Finanzministeriums verwendet, um die ÖVP-Medienkampagne verdeckt zu finanzieren. Das Ministerium muss nun alle relevanten Zahlungsbelege dem Rechnungshof vorlegen, wie ein Sprecher der Überwachungsbehörde am Freitag bekannt gab. Die Unterlagen sollen demnach dabei helfen, die Parteifinanzen der ÖVP im Wahljahr 2019 zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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