Nur Drehspießfleisch? Kurioser Streit um Döner – Gericht fällt Urteil

Döner oder doch nur Drehspieß? Ein Imbiss in Hannover verstieß gegen die Bezeichnungsvorgaben und muss nun Strafe zahlen. Das entschied ein Gericht.
Weil er in seinem Imbiss Fleisch verkaufte, das nicht den Anforderungen für die Bezeichnung "Döner Kebab" entsprach, ist ein 52 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt worden. Die Werbung des inzwischen geschlossenen Lokals sei irreführend gewesen, teilte das Gericht mit.
Lebensmittelkontrolleure hatten bei Kontrollen im September und November 2023 festgestellt, dass das verkaufte Fleisch nicht den Bedingungen für die Bezeichnung "Döner Kebab" erfüllte. Es hätte nur mit einer anderen Bezeichnung verkauft werden dürfen. So habe etwa der Lammdöner aus zu viel Jungbullenfleisch bestanden. Karten und Flyer seien nicht geändert worden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig, gegen die Höhe der Strafe kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist auf seiner Webseite darauf hin, dass ein Döner Kebab oder Döner aus bestimmten Fleischarten wie Rind, Kalb, Schaf oder Lamm bestehen muss. Hackfleisch darf maximal 60 Prozent ausmachen, weitere Zutaten sind nur eingeschränkt erlaubt. Für Hähnchendöner oder Drehspießgerichte aus Hackfleisch gibt es ähnliche Vorgaben.
"Döner" löst auch international Diskussionen aus
Auch international entfachte der Begriff zuletzt Diskussionen. Der Internationale Dönerverband hatte bei der EU beantragt, Döner in die Liste mit "garantiert traditionellen Spezialitäten" aufzunehmen. Dieser türkische Vorstoß hätte bedeutet, dass Dönerspieße in der gesamten EU nach strengen, einheitlichen Regeln hergestellt werden müssten. Dies würde die in Deutschland übliche Verwendung von Kalbs-, Jungrind- und Putenfleisch für die Dönerproduktion verbieten.
Dem Antrag nach sollte Döner aus Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder Keulen- und/oder Rückenfleisch von mindestens 6 Monate alten Schafen bestehen. Auch die Marinade und die Dicke der Fleischscheiben sollten geregelt werden. Der Dönerverband zog den Antrag aber vor Kurzem zurück.
- Nachrichtenagentur dpa