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Klötze: Ex-Amtsleiter kassiert halbe Million Euro fürs Nichtstun


Nach Trunkenheitsfahrt
Ex-Amtsleiter kassiert halbe Million Euro fürs Nichtstun

Von t-online, mtt

14.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Das Rathaus der Stadt Klötze: Der Ex-Amtsleiter erhielt ein Betretungsverbot und jahrelang weiter Gehalt.Vergrößern des Bildes
Das Rathaus der Stadt Klötze: Der Ex-Amtsleiter erhielt ein Betretungsverbot und jahrelang weiter Gehalt. (Quelle: Stadt Klötze)
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Sechs Jahre süßes Nichtstun bei üppigen Bezügen haben ein Ende. Aber immerhin: Ein Beamter, der seit 2019 nichts geleistet hat, bekam für eine Übergangszeit noch die Hälfte seines Gehalts weiter.

Aufatmen in der 10.000-Einwohner-Stadt Klötze im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt: Das schier endlose Geldausgeben für einen Amtsleiter, der seit Jahren keinen Finger mehr für die Stadt gerührt hat, ist beendet. Wie die "Bild"-Zeitung jetzt berichtete, entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in letzter Instanz zugunsten der Stadt.

Lars Bechler, Präsidialrichter des Oberverwaltungsgerichtes, bestätigte t-online: "Das Urteil ist somit rechtskräftig."

Der Beginn des Streits um Ulf D., den ehemaligen Ordnungs- und Bauamtsleiter von Klötze, datiert auf den Februar 2019. Damals fuhr der vierfache Familienvater betrunken eine Frau an. Beim Prozess kam heraus: D. hatte schon seit 2007 keinen Führerschein mehr, hatte sich aber trotzdem immer wieder in seinen Dienstwagen gesetzt und war zu allen Außenterminen gefahren. Die Polizei hatte ihn mehrfach erwischt. Seinem Arbeitgeber, der Stadt Klötze, hatte D. aber nie etwas gesagt.

Jedes Jahr mehr als 80.000 Euro – für nichts

D. wurde suspendiert und durfte nicht mehr ins Rathaus. Als Beamter konnte er allerdings nicht einfach entlassen werden. Stattdessen musste die Stadt ein Disziplinarverfahren einleiten.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des 47-Jährigen dauerte es sechs Jahre. In dieser Zeit wurde D. weiter bezahlt – und bekam Jahr für Jahr mehr als 80.000 Euro. Laut "Bild"-Zeitung kam insgesamt mehr als eine halbe Million Euro zusammen.

D. darf alles behalten – verliert aber seine Pensionsansprüche

Erst im März 2025 lehnte das Oberverwaltungsgericht die Berufung von D. letztinstanzlich ab. "Die bis dahin gezahlten Dienstbezüge muss der Beklagte nicht zurückzahlen", erklärte Oberverwaltungsgerichtssprecher Bechler. Dafür habe D. seine Pensionsansprüche verloren. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten habe der Ex-Amtsleiter allerdings noch 50 Prozent seiner Bezüge erhalten.

Damit ist es nun – ein halbes Jahr nach dem Urteil – auch vorbei. Und Alexander Kleine (SPD), der Bürgermeister von Klötze, zeigt sich erleichtert: Für die Stadt Klötze sei es "wichtig und essenziell erforderlich" gewesen, den von D. besetzten Posten wieder neu besetzen zu können. Die Stadt Klötze hätte das an D. bezahlte Geld in den vergangenen Jahren "gerne an eine Bedienstete oder einen Bediensteten ausgezahlt, der seine Arbeits- und Schaffenskraft der Stadt Klötze und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner widmet".

Verwendete Quellen
  • Anfrage an den Bürgermeister von Klötze
  • Anfrage an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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