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Foto-Serie: Kindermörder Magnus Gäfgen


Foto-Serie: Kindermörder Magnus Gäfgen

Bankhaus Metzler in Frankfurt
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Der Fall Jakob von Metzler: Am 27. September 2002 wird der Frankfurter Bankierssohn entführt. Die Familie wendet sich an die Polizei und zahlt das Lösegeld, das ein anonymer Erpresser in einem Brief fordert.

Magnus Gäfgen 2002
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30. September 2002: Die Polizei nimmt den 27 Jahre alten Jura-Studenten Magnus Gäfgen fest. Er ist mit den Kindern der Familie Metzler bekannt. Zuvor wurde er nur beschattet, weil er das Lösegeld abgeholt hatte. Die Polizei hofft, dass er sie zu dem Kind führt.

Verhörzimmer im Polizeipräsidium Frankfurt
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Verhörzimmer im Polizeipräsidium Frankfurt: Gäfgen lässt die Beamten in dem Glauben, dass Jakob noch am Leben ist. Seine Hinweise führen aber nicht dazu, dass der Elfjährige gefunden wird. Langsam wird die Zeit knapp: Sollte das Kind allein sein, droht es zu verdursten.

Wolfgang Daschner, ehemaliger Vize-Polizeipräsident von Frankfurt
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Der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner lässt Gäfgen durch einen Polizeibeamten Gewalt androhen, damit er das Versteck verrät und Jakob gerettet werden kann. Dafür wird Daschner im Dezember 2004 der Nötigung schuldig gesprochen.

Weiher bei Birstein: Fundort der Leiche Jakob von Metzlers
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Nach der Folterdrohung führt Gäfgen die Ermittler an einen Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein. Dort finden sie die Leiche des Kindes.

Entführungsopfer Jakob von Metzler
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Gäfgen hatte den Bankierssohn bereits in seiner Wohnung erstickt.

Magnus Gäfgen muss lebenslang in Haft
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Juli 2003: Gäfgen wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Das heißt, der verurteilte Kindermörder kann nach 15 Jahren nicht auf eine frühzeitige Entlassung hoffen.

Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt
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Gäfgen studiert in der JVA Schwalmstadt weiter Jura und beschäftigt zahlreiche Gerichte.

Bundesgerichtshof
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Im Mai 2004 weist der Bundesgerichtshof seinen Antrag auf Revision zurück.

Bundesverfassungsgericht
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Dezember 2004: Auch das Bundesverfassungsgericht nimmt eine Beschwerde Gäfgens nicht an.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Im Juni 2005 ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dran: Gäfgen stellt sich als Folteropfer dar. Er will eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichen. Im Juni 2008 weist eine Kammer des Gerichtshofs Gäfgens Antrag als unbegründet ab. Sein Anwalt erreicht aber durch eine Revision bei der Großen Kammer einen Teilerfolg: Gäfgen wird im Juni 2010 zugestanden, dass er unmenschlich behandelt wurde. Ein neues Strafverfahren gibt es aber nicht.

Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden
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Parallel zu den Klagen, die zu einer Wiederaufnahme seines Verfahrens führen sollen, nimmt sich Gäfgen das Bundesland Hessen vor. Er klagt im Dezember 2005 auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung. Landgericht Frankfurt und Oberlandesgericht weisen die Klage ab; wieder geht der Kindermörder durch alle Instanzen. Das Verfassungsgericht urteilt schließlich, dass Gäfgen Prozesskostenhilfe bekommen muss.

Magnus Gäfgen mit Anwalt Michael Heuchemer im Landgericht Frankfurt
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Das Landgericht Frankfurt spricht dem Kindermörder im August 2011 eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen zu, weil ihm Folter angedroht worden war. Das Bild zeigt ihn mit seinem Anwalt Michael Heuchemer.

Boris Rhein, hessischer Innenminister
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Dagegen legt der hessische Innenminister Boris Rhein Berufung ein.

Kindermörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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10. Oktober 2012: Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnt die Berufung des Bundeslandes ab - Gäfgen soll die Entschädigung erhalten.




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