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Berlin: Mord an 14-jähriger Keira – Neun Jahre Haft für Mitschüler


Mehr als 20 Messerstiche
14-jährige Keira erstochen: lange Haftstrafe für Mitschüler

Von dpa
Aktualisiert am 22.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Die Mutter der getöteten 14-Jährigen Keira aus Berlin-Hohenschönhausen trauert am Grab ihrer Tochter: Der Täter wurde jetzt wegen Modes verurteilt.Vergrößern des BildesDie Mutter der getöteten 14-Jährigen Keira aus Berlin-Hohenschönhausen trauert am Grab ihrer Tochter: Der Täter wurde jetzt wegen Modes verurteilt. (Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa-bilder)
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Ein Mitschüler hatte die 14-jährige Keira aus Berlin erstochen. Jetzt wurde er zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Der Mörder der 14-jährigen Keira aus Berlin muss für neun Jahre ins Gefängnis. Eine Jugendkammer des Landgerichts in der Hauptstadt sprach den 15-jährigen Deutschen des Mordes schuldig. Der Jugendliche habe aus reiner Mordlust getötet. Das sagte eine Gerichtssprecherin. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.

Der Tod von Keira hatte bundesweit Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Die Eisschnellläuferin war am 7. März mit mehr als 20 Messerstichen in ihrer Wohnung getötet worden. Täter und Opfer kannten sich. Sie gingen auf dieselbe Schule. In Ermittlerkreisen hieß es, dass beide zu Hausaufgaben verabredet gewesen seien.

Die Mutter hatte das verletzte Mädchen gefunden

Die Mutter hatte ihre blutüberströmte Tochter gefunden, als sie von der Arbeit kam. Ärzte schafften es nicht mehr, das Mädchen zu retten. Karin G. hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt.

Dass Mordlust bei einem Jugendlichen angeklagt ist, sei ein sehr seltener Fall, hatte Anwalt Roland Weber schon zum Prozessauftakt betont. Das bedeute, aus Freude darüber zu töten, ein anderes Leben zu vernichten. Weber ist auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Er begleitete im Prozess die Mutter von Keira.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine deutlich geringere Haftstrafe wegen eines "allenfalls minderschweren Fall des Totschlags" plädiert. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich.

Die Verantwortung für ihre Tochter habe nicht mit ihrem Tod aufgehört, hatte Karin G. der Deutschen Presse-Agentur bei einem Gespräch in ihrer Wohnung vor Prozessbeginn gesagt. "In meinem Leben ist nichts mehr so, wie es war. Und es gibt nichts, was es wieder gut macht. Meine Tochter bleibt tot."

Verwendete Quellen
  • dpa
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