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Prozess in Saarbrücken: Mutter und Tochter sterben - Mordprozess gegen Autoraser


Prozess in Saarbrücken
Mutter und Tochter sterben - Mordprozess gegen Autoraser

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte und sein Anwalt (l) sitzen im Gerichtssaal des Landgerichts Saarbrücken.Vergrößern des BildesDer Angeklagte und sein Anwalt (l) sitzen im Gerichtssaal des Landgerichts Saarbrücken. (Quelle: Oliver Dietze/dpa./dpa)
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Saarbrücken (dpa) - Mutter und Tochter haben keine Chance. Sie sind im August 2017 im Feierabendverkehr unterwegs, als plötzlich ein Fahrer ungebremst mit Tempo 130 in ihren Wagen rast.

Die Frau (43) ist sofort tot, das Mädchen (12) stirbt zwei Monate später an den schweren Verletzungen. Der Autoraser, der den Crash verursacht haben soll, muss sich seit Mittwoch wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Der tödliche Unfall hätte möglicherweise verhindert oder abgemildert werden können, wenn der Fahrer vorher noch gebremst hätte, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich in ihrer Anklage. Denn er habe das vor ihm mit Tempo 40 fahrende Auto spätestens knapp 90 Meter zuvor sehen können. Da er aber nicht bremste, wurde das Auto der Opfer durch den Aufprall auf 90 bis 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Am Unfallort in Saarwellingen war Tempo 50 erlaubt.

Das Auto von Mutter und Kind wurde zunächst gegen ein Haus und einen Treppeneingang geschleudert, dann prallte es gegen weitere Fahrzeuge. Zwei weitere Menschen wurden verletzt: Darunter ist ein Autofahrer, mit dem der Wagen des Angeklagten noch kollidierte sowie ein Fußgänger, der von Trümmerteilen getroffen wurde. Der Fahrer habe während der Fahrt mit einer Bekannten am Handy Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht, sagte Wintrich.

Vor dem Unfall kam es an dem Tag im Ort bereits zu mehreren Beinahe-Unfällen mit dem Fahrer, wie mehrere Zeugen schilderten. Oberstaatsanwältin Wintrich sagte: Dem Angeklagte habe die "extreme Gefährlichkeit seiner Fahrweise" spätestens nach den Fast-Unfällen bewusst gewesen sein müssen. Da er dann aber weiter raste, habe der Fahrer durch seine Fahrweise den Tod anderer Personen billigend in Kauf genommen.

Der angeklagte Deutsche kann sich nach den Worten seines Verteidigers an die Raserei nicht mehr erinnern. Zum Prozessauftakt sagte Anwalt Pascal Bastuck, der 30-Jährige habe zum Tatzeitpunkt einen Aussetzer gehabt. Erst am Unfallort sei er "wieder zu sich gekommen". Der Angeklagte leide an Epilepsie und sei zu dem Zeitpunkt auch medikamentös eingestellt gewesen, sagte der Anwalt. Bei einem Krampfanfall sei es zu dem Unglück gekommen.

Am Tattag habe der 30-Jährige auch zuvor bei der Arbeit als Fertigungs- und Montagemitarbeiter einen Aussetzer gehabt, berichtete Bastuck. Er habe das Band in einer Halle gestoppt, konnte sich aber später nicht mehr daran erinnern. "Er machte einen leicht verwirrten Eindruck", sagte auch dessen Arbeitgeber später im Zeugenstand.

Die Darstellung, dass der Angeklagte bei der Tat einen epileptischen Anfall hatte, hält die Staatsanwaltschaft für nicht glaubwürdig. Mehrere Zeugen berichteten am Mittwoch, dass der Angeklagte direkt nach der Tat "relativ gefasst" gewesen sei. Er habe auch direkt nach seinem Auto geschaut sowie nach seinem Handy gefragt und Nachrichten geschrieben, sagte der Lkw-Fahrer, der sich zunächst um ihn gekümmert hatte. Der Prozess ist zunächst bis zum 29. Juni terminiert.

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