Spektakuläre Wende im Fall Gustl Mollath: Der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in einer Psychiatrie im fränkischen Bayreuth untergebrachte 56-Jährige kommt unverzüglich frei - wohl noch am Dienstagnachmittag.
Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) am Dienstag beschlossen. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen den mutmaßlich gemeingefährlichen Nürnberger aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate sieht "den Rechtsstaat in Bayern wiederhergestellt".
Justizministerin zufrieden
Mit dieser Entscheidung hob der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
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Das OLG stützte sich auf ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen geschiedene Frau die tätlichen Angriffe ihres Manns belegen wollte. Dieses Attest sei als "unechte Urkunde" zu werten, urteilte das OLG nun. Demnach stammte das Attest zwar von einem approbierten Arzt. Es habe aber nur den Namen der Praxisinhaberin genannt, sodass der Eindruck entstanden sei, es handle sich in dem Befund um deren Meinung.
Der unterzeichnende Arzt, der Sohn ihrer Hausärztin, habe zwar "i.V." für in Vertretung geschrieben. Dies aber so klein, dass es im Original nicht zu erkennen gewesen sei. Wegen der Bedeutung des Attests seien Auswirkungen für das Urteil des Jahres 2006 nicht auszuschließen.
Längst ein Politikum
Nach dem Regensburger Spruch hatte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) angekündigt, eine sofortige Beschwerde beim OLG einreichen zu wollen. Nun äußerte sie sich zufrieden: Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. "Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zurecht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben."
Wie das Justizministerium weiter erklärte, habe Merk mit der Anweisung an den Generalstaatsanwalt, die Wiederaufnahme zu beantragen, "den entscheidenden Schritt" getan. Ein Beleg dafür, dass der Fall längst zum Politikum geworden ist. Einen weiteren lieferte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Christian Ude. Er kritisierte, dass Merk sich als Freiheitskämpferin präsentieren wolle. Dies sei "die verwegenste Geschichtsklitterung der letzten Jahre". Bei dem Fall handle es sich viel mehr um einen bayerischen Justiz-Alptraum.
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Sein Kontrahent, Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), äußerte sich positiv: Er selbst habe in den vergangenen Monaten mehrfach die Frage gestellt, ob Mollaths Unterbringung angesichts der vielen Zweifel und offenen Fragen zurecht bestehe. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden. "Am Ende könnte es zwei Gewinner geben: Das eine ist ein fairer Rechtsstaat, das andere ist die Person Gustl Mollath", sagte Seehofer.
Mollath wittert ein Komplott
Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen haben soll.
Der 56-Jährige bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Justizopfer. Außerdem glaubt er, dass der ganze Fall ein Komplott gegen ihn ist, nachdem er Schwarzgeldgeschäfte seiner als Bankberaterin tätigen Frau in Millionenhöhe aufgedeckt und sie angezeigt habe. Gerade diese Ausführungen trugen zu seiner Einweisung bei: unter der Vorwurf, einer paranoiden Gedankenwelt zu folgen. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen Gustl Mollaths im Kern stimmen.
