t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePanoramaJustiz

Wulff-Prozess: Entlastet Hubert Burda den Ex-Bundespräsidenten?


Wulff-Prozess
Burdas Aussage könnte Wulff helfen

Von dpa
04.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Entlastet Hubert Burda (re.) mit seiner Aussage Ex-Bundespräsident Christian Wulff? Auch Burdas Ehefrau Maria Furtwängler ist geladen.Vergrößern des BildesEntlastet Hubert Burda (re.) mit seiner Aussage Ex-Bundespräsident Christian Wulff? Auch Burdas Ehefrau Maria Furtwängler ist geladen. (Quelle: imago / Wiegand Wagner)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Entlastung für Ex-Bundespräsident Christian Wulff? Als erste prominente Zeugen im Prozess gegen ihn sind am Donnerstag der Verleger Hubert Burda und die Schauspielerin Maria Furtwängler geladen. Das Landgericht Hannover erhofft sich von den beiden Informationen zum umstrittenen Oktoberfestbesuch des Ehepaars Wulff im Jahr 2008.

Burda und Furtwängler sollen - genau wie die Wulffs - im Festzelt Gäste des mitangeklagten Filmproduzenten David Groenewold gewesen sein. Auch dessen Wiesn-Begleiterin wird erwartet.

Wulff hatte zu Beginn des Korruptionsprozesses ausgesagt, sich am besagten Wochenende in München mit Burda getroffen und über Medienpolitik gesprochen zu haben. Auch zu dessen Ehefrau Furtwängler gebe es einen dienstlichen Bezug, da diese als Kommissarin in der ARD-Serie "Tatort" in Niedersachsen vor der Kamera stehe. Als Regierungschef seien diese Kontakte eine seiner Aufgaben.

Wer zahlte das Hotel beim Oktoberfest?

Sollte Burda das dienstliche Gespräch bestätigen, könnte es Wulff entlasten. Denn in dem Fall hätte er die Hotelkosten auch über die Staatskanzlei abrechnen können und keinen Grund gehabt, sich von Groenewold einladen zu lassen. Konkret geht es um eine Summe von rund 720 Euro. Wulff betonte, er habe erst Anfang 2012 erfahren, dass Groenewold für ihn diese Kosten übernommen habe.

Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wulff sich wissentlich von Groenewold hat einladen lassen. Im Gegenzug soll Wulff später für einen Film Groenewolds beim Elektrokonzern Siemens um Unterstützung geworben haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies eine nicht gestattete Vorteilsannahme bzw. Gewährung. Laut Strafgesetzbuch stehen darauf bis zu drei Jahre Haft, im Fall Wulff wird aber höchstens von einer Geld- oder Bewährungsstrafe ausgegangen. Die Verteidigung fordert einen klaren Freispruch.

Erinnerungen halten sich in Grenzen

In den bisherigen vier Verhandlungstagen hatte das Gericht neben Mitarbeitern des Hotels "Bayerischer Hof" auch Wulffs ehemaligen Fahrer, Bodyguard und eine Babysitterin angehört. Die Erinnerungen der meisten Zeugen hielten sich in Grenzen. Hotelmitarbeiter erklärten aber, es sei durchaus möglich, dass Wulff nicht mitbekommen habe, dass seine Rechnung teilweise von Groenewold beglichen wurde.

Der erste Prozess gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten war Mitte November unter großer medialer Aufmerksamkeit am Landgericht gestartet. Bis kommenden April sind 22 Verhandlungstage angesetzt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website