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Fehlurteile der deutschen Justiz


Fehlurteile der deutschen Justiz

Justiz
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Der geistig behinderte Ulvi K. legt im Fall der 2001 spurlos verschwundenen Peggy aus Oberfranken ein Geständnis ab. Eine Leiche wird nie gefunden, K. im April 2004 trotzdem als Mörder verurteilt. Schließlich wachsen die Zweifel an seinem Geständnis, das ihm offenbar in den Mund gelegt worden war. Der Prozess wird 2014 neu aufgerollt und K. schließlich freigesprochen.

Justiz, Gustl Mollath
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Gustl Mollath erhebt 2003 Schwarzgeld-Vorwürfe gegen seine damalige Frau und andere Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank. Die Justiz geht dem nicht nach. Die Bank jedoch deckt in einer internen Überprüfung teils gravierendes Fehlverhalten mehrerer Mitarbeiter auf, darunter auch Petra Mollath. Es kommt zu Kündigungen. Im August 2006 wird Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sieht es als erwiesen an, dass er seine Frau geschlagen hat. Nach Medienberichten wird schließlich der Fall im Frühjahr 2013 wiederaufgenommen, am 6. August - nach sieben Jahren in geschlossen psychiatrischen Abteilungen - ist Mollath wieder ein freier Mann.

Justiz, Harry Wörz
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Im April 1997 wird die Ehefrau von Harry Wörz mit einem Schal stranguliert. Wörz findet seine Frau bewusstlos auf und rettet ihr durch Erste-Hilfe-Maßnahmen das Leben, doch durch den Sauerstoffmangel kann das Opfer keine Angaben zum Täter machen. Wörz wird vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird abgelehnt. Ein jahrelanges juristisches Tauziehen beginnt; erst am 15. Dezember 2010 wird Wörz rechtskräftig freigesprochen.

Justiz
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Hermine R. und Matthias E. sollen im Herbst den Ehemann von Frau R. erschlagen, zerstückelt und die Leichenteile anschließend an Hunde sowie Schweine verfüttert haben. 2005 werden sie vom Landgericht Ingolstadt zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Selbst als man die vermeintlich verfütterte Leiche des Ehemanns 2009 am Steuer seines Wagens aus der Donau zieht, lehnt das Gereicht die Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Erst 2011 - die Verurteilten haben ihre Strafe mittlerweile abgesessen - kommt es zu einem neuen Verfahren. Hermine R. und Matthias E. werden freigesprochen.

Justiz
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Der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold soll in der großen Pause seine Kollegin Heidi K. vergewaltigt haben. Im Juni 2002 wird er wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Auch während der Haftzeit beteuert Arnold weiter seine Unschuld. Diese Haltung wird ihm als mangelnde Reue ausgelegt, seine Strafe daher nicht verkürzt. Nach der Haftzeit findet Arnold keine Anstellung mehr, er ist zutiefst deprimiert. 2008 wird das Verfahren wieder aufgenommen und endet im Juli 2011 mit einem Freispruch für Arnold wegen erwiesener Unschuld. Das vermeintliche Opfer hatte die Geschichte erfunden.

Justiz
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Quelle: imago/Olaf Wagner

Durch einen Hausbrand verliert Monika de Montgazon ihren kranken, gehbehinderten Vater. Entgegen der Expertenmeinung der Mehrzahl der Sachverständigen verurteilt der Richter die Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest: Selbst nach 15 Jahren Haft hat Monika de Montgazon keine Chance, das Gefängnis zu verlassen. Doch selbst der Bundesgerichtshof hat Zweifel am Urteil: Der Fall wird nach zwei Jahren erneut verhandelt - und Montgazon freigesprochen.

Justiz
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Im Juni 1962 wird Vera Brühne - zusammen mit Johann Ferbach - wegen Mordes an dem Arzt und Waffenhändler Otto Praun und seiner Haushälterin Elfriede Kloo zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Aus heutiger Sicht ein Skandalurteil: Am Tatort wurden keine Spuren gesichert, der Todeszeitpunkt ist völlig willkürlich angesetzt, die Zeugen sind dubios und unglaubwürdig. Erst 1979 wird Brühne von Franz Josef Strauß begnadigt. Der Fall gilt bis heute als ungeklärt.


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