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Prozess zum Hamburger Dom: Angriff von Tierschützer auf "Pony-Karussell"


Nach Angriff auf "Pony-Karussell"
Tierschützer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 07.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Der 23-Jährige soll im April 2016 im Reitsalon Alt-Wien auf dem Hamburger Dom die Ponys erschreckt haben.Vergrößern des BildesDer 23-Jährige soll im April 2016 im Reitsalon Alt-Wien auf dem Hamburger Dom die Ponys erschreckt haben. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa-bilder)
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Ein Tierschützer hat 2016 ein "Pony-Karussell" in Hamburg angegriffen und zwei Kinder dabei verletzt. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Nach einem Angriff auf ein "Pony-Karussell" auf dem Volksfest Hamburger Dom ist ein Aktivist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Die Tat sei "eine derart gefährliche Aktion gewesen, dass sie mit nichts zu entschuldigen ist", sagte die Richterin am Donnerstag in ihrer Urteilsbegründung am Landgericht. Der Angeklagte habe mögliche Verletzungen Unbeteiligter "zumindest billigend in Kauf genommen".

Tat war ein "politisches Zeichen gegen Tierquälerei"

Der 23-Jährige hatte den Angriff zu Beginn des Prozesses eingeräumt und ihn als "größten Fehler meines Lebens" bezeichnet. Er war am 1. April 2016 zusammen mit mindestens zwei unbekannten Komplizen auf den Reitsalon zugestürmt, um diesen nach eigener Aussage mit einem Flatterband abzusperren. Zwei der sechs Kinder, die sich auf den Ponys befanden, wurden verletzt, nachdem die Tiere durchgingen. Ein sechsjähriges Mädchen erlitt eine Schädelprellung sowie eine Verspannung der Lendenwirbelsäule. Eine Zehnjährige zog sich eine Schürfwunde zu.

Der Angeklagte las zu Prozessauftakt einen selbstverfassten Brief vor, den er vorab an die Familien der Geschädigten geschickt hatte und in dem er um Entschuldigung bat. Der gelernte Mediengestalter betonte mehrfach, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, jemanden zu verletzten, vielmehr habe er ein "politisches Zeichen gegen Tierquälerei" setzen wollen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung hingegen wollte sich auf kein konkretes Strafmaß festlegen.

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