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Prozess nach sieben Jahren: Wer hat Schuld am Loveparade-Unglück?


Katastrophe in Duisburg
Mammut-Prozess um die Loveparade beginnt

dpa, Helge Toben

Aktualisiert am 08.12.2017Lesedauer: 3 Min.
Loveparade in Duisburg 2010: Vor Gericht soll die Verantwortung für die Toten der Massenpanik geklärt werden.Vergrößern des BildesLoveparade in Duisburg 2010: Vor Gericht soll die Verantwortung für die Toten der Massenpanik geklärt werden. (Quelle: Erik Wiffers/dpa-bilder)
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Wie konnte es 2010 in Duisburg zum Loveparade-Unglück mit 21 Toten und Hunderten Verletzten kommen? Der heute beginnende Strafprozess soll diese Frage klären.

Sie wollten feiern, Spaß haben, abtanzen - und starben einen grauenvollen Tod. 21 Menschen aus sechs Ländern ließen im Juli 2010 bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben. Sie hießen Svenja, Jian, Kathinka oder Eike. Sie wurden erdrückt, als am einzigen Ein- und Ausgang zum Gelände der Technoparade zu viele Menschen gleichzeitig waren. Mehr als 650 Menschen wurden an der engen Rampe verletzt, viele von ihnen schwer.

Tragen dafür vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs der Stadt Duisburg die Schuld? Dies soll ein Strafprozess von diesem Freitag an klären. Das Verfahren könnte einer der umfangreichsten Prozesse der Nachkriegszeit werden. Grund sind die vielen Beteiligten und eine fast unüberschaubare Menge an Beweismitteln und Zeugenaussagen.

Rampe zu eng?

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier leitenden Mitarbeitern des Veranstalters vor, ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant zu haben. Vor allem die Rampe soll zu eng gewesen sein, um die vorhergesagten Besucherströme aufnehmen zu können.

Bei der Stadt Duisburg wird ein Dreier-Team des Bauamtes verantwortlich gemacht. Die drei sollen die benötigte Baugenehmigung erteilt haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben sollen. Die Sicherheit der Besucher sei nicht gewährleistet gewesen.

Die anderen drei sind Vorgesetzte des Teams, darunter der damalige für Stadtentwicklung zuständige Beigeordnete. Sie sollen das Genehmigungsverfahren nicht ordentlich überwacht haben. Alle zehn sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Zu groß für einen Gerichtsaal

Weil kein Saal des Landgerichts Duisburg groß genug ist, findet die Hauptverhandlung in einem Saal des Kongresszentrums Düsseldorf statt. Rund 500 Personen bietet er Platz. Mehr als 300 davon stehen für Zuhörer und Pressevertreter zur Verfügung. Die zehn Angeklagten werden von rund 30 Verteidigern vertreten. Der Anklage haben sich rund 60 Nebenkläger angeschlossen. Für sie setzen sich weitere 35 Anwälte ein.

Hinter den hohen Zahlen verbergen sich viele einzelne Schicksale: "Der Prozess wird für die Hinterbliebenen sowie für die Verletzten und Betroffenen ebenso wie für die Prozessbeteiligten eine enorme seelische Belastung sein", sagt Jürgen Widera, Vorstand der Stiftung "Duisburg 24.7.2010". Die Stiftung organisiert daher für jeden Verhandlungstag des Prozesses Notfallseelsorger und Psychologen, die Hinterbliebenen und Verletzten zur Verfügung stehen.

Tausende Zeugen vernommen

Der Weg zum Prozess war ein juristisches Tauziehen: Zunächst zogen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg über dreieinhalb Jahre hin. 96 Polizisten vernahmen 3409 Zeugen und sichteten Videomaterial mit den Aufnahmen von Überwachungskameras und Handys in einer Gesamtlänge von rund 1000 Stunden. Fünf Staatsanwälte und ein Abteilungsleiter waren mit dem Fall befasst.

Mehr als zwei Jahre nach Anklageerhebung im April 2016 dann ein Paukenschlag: Eine Kammer des Landgerichts Duisburg ließ die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu. Hauptgrund: Das für die Anklage zentrale Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still leide an gravierenden Mängeln und sei nicht verwertbar.

"Vor allem Aufklärung"

Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten mit Erfolg Beschwerde ein: Gut ein Jahr später entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das Landgericht doch verhandeln muss. Allerdings muss eine andere Kammer den Fall bekommen: die 6. Große Strafkammer. Die muss nun unter einem gewissen Zeitdruck verhandeln: Bis Ende Juli 2020 muss ein erstes Urteil vorliegen, sonst tritt die sogenannte absolute Verjährung ein.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter vertritt bei dem Prozess zwölf Nebenkläger. "Wir erwarten für die Opfer und Angehörigen vor allem Aufklärung, welche Umstände und Verantwortlichkeiten zur Katastrophe geführt haben", sagt er. Auch bestehe der Wunsch, dass Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

"Individuelle Schuld muss festgestellt werden"

Die Anwältin Kerstin Stirner verteidigt einen angeklagten Lopavent-Mitarbeiter. "Wir erwarten ein Ergebnis, das jedenfalls keine Verurteilung ist", sagt sie. "Die individuelle Schuld muss festgestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, muss das zu einem Freispruch führen." Die Juristin hält den Sachverhalt für zu komplex, um ihn überhaupt vor Gericht zu bringen.

Nicht angeklagt sind der später abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie der Fitnessstudio-Unternehmer Rainer Schaller ("McFit"), der einige Jahre vor dem Unglück die Rechte an der Loveparade erworben hatte. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die beiden selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der Genehmigung genommen hätten, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung mitgeteilt. Beide sollen aber als Zeugen aussagen. Wann, ist noch offen.

Anwesenheiten werden festgestellt

Und was geschieht nun am ersten Verhandlungstag? "Üblicherweise werden am ersten Prozesstag die Anwesenheiten festgestellt, und die Anklageschrift wird verlesen", sagt Gerichtssprecher Matthias Breidenstein. Zeugen seien überhaupt noch nicht geladen. Bis Ende 2018 hat das Gericht 111 Verhandlungstage angesetzt. Verteidigerin Stirner glaubt, dass die Termine "auf gar keinen Fall" ausreichen. "Es kann durchaus passieren, dass wir in den Bereich der absoluten Verjährung kommen."

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