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Prozess zum Freiburger Missbrauchsfall: Neun Jahre Haft


Missbrauchsprozess
Kind gequält und vergewaltigt: Neun Jahre Haft

dpa, Jürgen Ruf

02.07.2018Lesedauer: 3 Min.
Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Jürgen W. aus der Schweiz neben einem Justizbeamten: Dreimal soll der Schweizer das neunjährige Opfer missbraucht haben.Vergrößern des BildesDer wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Jürgen W. aus der Schweiz neben einem Justizbeamten: Dreimal soll der Schweizer das neunjährige Opfer missbraucht haben. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Im Missbrauchsfall Staufen bei Freiburg gibt es ein weiteres Urteil: Ein Schweizer muss neun Jahre ins Gefängnis – und anschließend in Sicherungsverwahrung. Er will sich wehren.

Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz zu neun Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg eine Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten. Der gelernte Maurer aus dem Schweizer Kanton St. Gallen hatte zugegeben, den heute neun Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.

Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung und Zwangsprostitution. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pflichtverteidiger Robert Phleps kündigte noch im Gerichtssaal an, Revision einzulegen. Sicherungsverwahrung komme für seinen Mandaten nicht in Frage.

Die Eltern boten ihren Sohn im Internet an

Der in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet – einem abgeschirmten Bereich des Internets – angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine 48-jährige Mutter und ihr 39-jähriger Lebensgefährte haben dies eingeräumt, beide stehen seit Mitte Juni in Freiburg vor Gericht. Es gibt in dem Fall insgesamt acht Tatverdächtige. Der nun verurteilte Schweizer ist einer von ihnen. Er nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen.

"Das Kind war dem Angeklagten hilflos ausgeliefert", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Es handele sich um "gewaltsame und menschenverachtende Verbrechen". Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

Der arbeitslose Mann war laut Gericht jeweils mehr als 200 Kilometer aus der Schweiz nach Staufen bei Freiburg gereist, um sich an dem Jungen zu vergehen. Er gab sich als Polizist aus und drohte dem Jungen, er komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, sollte er sich widersetzen. Dies diente der Einschüchterung, so der Richter.

Der Mann könnte wieder rückfällig werden

Da von dem Schweizer eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, habe sich das Gericht für Sicherungsverwahrung entschieden, sagte Bürgelin. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, sollte der Mann wieder in Freiheit kommen. Auf seinem Rechner und dem Handy seien Tausende kinderpornografische Filme und Fotos gefunden worden.

Zu seinen Taten kam es den Angaben zufolge von Spätherbst 2016 bis Januar 2017. Sie wurden demnach gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet. Die Filme dienten in dem Prozess als Beweismittel. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Schweizer zudem ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Der Mann ging den Ermittlern im österreichischen Feldkirch ins Netz, als er von der Schweiz nach Österreich einreiste. Mit einem europäischen Haftbefehl wurde international nach ihm gefahndet.

Bis zu 15 Jahre Haft wären möglich gewesen

Mit dem Strafmaß bewegt sich das Gericht im oberen Mittelfeld. Rechtlich möglich in solchen Fällen sind bis zu 15 Jahre Haft. Staatsanwältin Nikola Novak hatte 13 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Vertreterin der Nebenklage 12 Jahre und Sicherungsverwahrung. Verteidiger Phleps hatte sich für 8 Jahre Gefängnis ohne Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

In dem Fall, der Mitte Januar bekannt wurde, gibt es bereits Verurteilungen gegen andere Angeklagte. Sie sind jedoch noch nicht rechtskräftig, weil von Prozessbeteiligten Revision angestrebt wird oder noch möglich ist. Im Prozess gegen die Mutter des Kindes und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten wird es ein Urteil laut Gericht frühestens Mitte Juli geben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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