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Rettungsaktion eines Kindes behindert? Mann verurteilt


Gewalt gegen Rettungskräfte
Rettung eines Kindes behindert? Mann verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 28.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Rettungswagen der Feuerwehr: Wegen der Störung von Rettungsarbeiten müssen gleich mehrere Personen vor Gericht. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEin Rettungswagen der Feuerwehr: Wegen der Störung von Rettungsarbeiten müssen gleich mehrere Personen vor Gericht. (Symbolbild) (Quelle: Marcel Kusch/dpa-bilder)
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Die Sanitäter waren mit der Wiederbelebung eines Einjährigen beschäftigt, doch das war dem Mann egal – nun verurteilte das Gericht ihn zu einer Geldstrafe. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art.

Weil er Rettungskräfte behindert hatte, die einen 18 Monate alten Jungen wiederbeleben wollten, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Der 23-Jährige war wütend geworden, weil sein Auto bei dem Einsatz im November 2017 in Berlin-Moabit blockiert worden war. Aus Egoismus habe er von Beamten der Feuerwehr verlangt, den Rettungswagen wegzufahren und dann gegen einen Seitenspiegel geschlagen, fasste das Amtsgericht Tiergarten den Fall in seinem Urteil zusammen.

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte der 23-Jährige. Vor Ort habe er "nicht wahrgenommen, worum es geht" und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen. Er sei froh, dass der kleine Junge gerettet werden konnte. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses 2.000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt.

Wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Unter Einbeziehung von zwei früheren Verurteilungen bildete das Gericht allerdings eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung.

Auch anderer Störer mussten vor Gericht

Auch weitere Bürger, die die Arbeit von Rettungskräften behindert haben sollen, saßen an demselben Morgen in der Hauptstadt bei anderen Richtern ebenfalls auf der Anklagebank. So soll ein 38-Jähriger Pyrotechnik auf einen Rettungswagen geworfen und auf einen sogenannten Defibrillator gepinkelt haben. Solche Geräte werden bei Herzstillstand zur Wiederbelebung eingesetzt und können Leben retten.

Eine 35-Jährige steht derweil in einem anderen Fall vor Gericht, weil sie in ihrer Wohnung einen Rettungssanitäter mit einem Kartoffelschälmesser angegriffen haben soll. Der Sanitäter floh damals. Die Staatsanwaltschaft strebt in dem Verfahren die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Übergriffe gegen Rettungskräfte nehmen zu

Gewerkschaften klagen schon seit längerer Zeit über eine Zunahme von Attacken gegen Einsatzkräfte. Seit Mai 2017 werden Angriffe auf Polizisten, Rettungspersonal und Feuerwehrleute härter bestraft. Seither drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Verwendete Quellen
  • dpa
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