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Nach Flucht nach Deutschland | "Colonia-Dignidad"-Sektenarzt muss nicht ins Gefängnis


Nach Flucht nach Deutschland
"Colonia-Dignidad"-Sektenarzt muss nicht ins Gefängnis

Von dpa, afp, pdi

Aktualisiert am 25.09.2018Lesedauer: 2 Min.
1988: Arzt und Angehöriger von "Colonia Dignidad", Hartmut Hopp, geht zu einer Anhörung vor dem Unterausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses: Es waren auch deutsche Staatsangehörige unfreiwillig und unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile.Vergrößern des Bildes1988: Arzt und Angehöriger von "Colonia Dignidad", Hartmut Hopp, geht zu einer Anhörung vor dem Unterausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses: Es waren auch deutsche Staatsangehörige unfreiwillig und unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen in der Colonia Dignidad in Chile. (Quelle: imago/Dieter Bauer Öffentliche Anhörung)
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Hartmut Hopp, der ehemalige Sektenarzt der "Colonia Dignidad", bleibt auf freiem Fuß. In der berüchtigten Siedlung in Chile wurden politische Häftlinge gefoltert und ermordet.

Der frühere Arzt der berüchtigten Sekte "Colonia Dignidad" in Chile, Hartmut Hopp, muss nicht ins Gefängnis. Das in dem Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am mit. Die Entscheidung sei abschließend, weitere Rechtsmittel gebe es nicht.

Hopp war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bevor seine Strafe rechtskräftig wurde, floh er nach Deutschland. Weil er nicht nach Chile ausgeliefert werden darf, hatte die dortige Justiz beantragt, dass er die Strafe in Deutschland verbüßt. Nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen würden Hopp allerdings keine "konkreten dienlichen Handlungen" vorgeworfen, betonte das deutsche Gericht.

Rechte Hand von Schäfer

Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis.Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nach deutschen Recht nicht, um eine Beihilfetat zu begründen. Dazu hätte der Beschuldigte konkrete Handlungen "mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Tatgeschehen" begehen müssen. Die Feststellungen des chilenischen Gerichts belegten nicht, dass Hopp Schäfer in irgendeiner Weise Missbrauch ermöglicht oder erleichtert habe.

Schäfer soll die rechte Hand des deutschen "Colonia Dignidad"-Gründers Paul Schäfer gewesen sein. In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet.

  • Colonia Dignidad: BND wusste seit 1966 von "KZ-ähnlichen" Methoden

Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden. Schäfers Schläger folterten Oppositionelle und bildeten Folterknechte für den chilenischen Geheimdienst.

Nach dem Ende der Militärdiktatur häuften sich die Vorwürfe und Anzeigen gegen die Colonia. Außer um Kindesmissbrauch ging es auch um Steuerhinterziehung, Waffenschmuggel, Freiheitsberaubung und Drogenmissbrauch. 1991 wurde die Siedlung offiziell aufgelöst.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
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