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Baden-Baden: Mädchen missbraucht – Schwimmlehrer muss für zwölf Jahr in Haft


Schwimmlehrer muss für zwölf Jahre in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 19.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Vorwurf des jahrelangen Missbrauchs: Der angeklagte Schwimmlehrer wird in einen Sitzungssaal im Landgericht Baden-Baden geführt.Vergrößern des BildesVorwurf des jahrelangen Missbrauchs: Der angeklagte Schwimmlehrer wird in einen Sitzungssaal im Landgericht Baden-Baden geführt. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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In 200 Fällen soll sich der Schwimmlehrer an Dutzenden kleinen Mädchen vergangen haben. Dafür muss er nun lange ins Gefängnis. Das Landgericht Baden-Baden hat sein Urteil gefällt.

Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs kleiner Mädchen während seiner Schwimmkurse muss ein 34 Jahre alter Schwimmlehrer zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht Baden-Baden verhängte gegen den Deutschen am Montag zudem die Sicherungsverwahrung.

Die Richter folgten damit weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre und sechs Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Der Verteidiger des Schwimmlehrers hatte sechs Jahre Haft beantragt und eine Sicherungsverwahrung zurückgewiesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür lägen nicht vor, erklärte er.

Übergriffe teilweise vor den Augen der Eltern

Der Verurteilte soll sich während seiner Schwimmkurse in fast 200 Fällen an 37 Kindern vergangen und diese teilweise schwer missbraucht haben. Einige Taten soll er mit einer Unterwasserkamera gefilmt habe. Die Übergriffe, die teilweise vor den Augen der Eltern erfolgten, blieben fast zwei Jahre unbemerkt. Anzeigen misstrauischer Eltern brachten die Polizei auf die Spur des Mannes.

Eine Mutter, deren Kind bei dem Schwimmlehrer Unterricht hatte, sagte im Prozess aus, sie sei erst durch einen Brief der Polizei aufmerksam geworden. Ihre Tochter hätte lediglich keinen weiteren Kurs besuchen wollen. Auf Nachfrage habe das Mädchen dann gesagt, "dass er sie totmacht, wenn sie etwas sagt". Der Mann habe das Mädchen zur Toilette begleitet, sie im Intimbereich angefasst und Fotos gemacht. Er habe auch von ihr verlangt, seine Geschlechtsteile anzufassen.


Eine andere Mutter sagte, dass ihre inzwischen 13 Jahre alte Tochter als Folge der Taten nicht mehr schwimmen gehe und öffentliche Verkehrsmittel meide. Sie hatte damals nur erzählt, dass sie nicht mehr zum Schwimmkurs des nun Verurteilten gehen wolle. "Er habe sie komisch angefasst."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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