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Fall Peggy: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung ein


Sollte Verdächtiger wieder in Haft?
Fall Peggy – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Von dpa
14.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Gedenkstein mit dem Porträt Peggys: Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Verdächtigen nach wie vor einen dringenden Tatverdacht gegeben.Vergrößern des BildesEin Gedenkstein mit dem Porträt Peggys: Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Verdächtigen nach wie vor einen dringenden Tatverdacht gegeben. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa-bilder)
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Ein Gericht hatte im Dezember entschieden, den Verdächtigen im Fall der getöteten Peggy aus dem Gefängnis zu entlassen. Zu Unrecht, argumentiert jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft und geht gegen die Entscheidung vor.

Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Montag nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt. Der 41 Jahre alte Mann war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Nach Auffassung der Anklagebehörde ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. "Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht werde die Argumente prüfen und die Akten gegebenenfalls dem Landgericht Bayreuth zur Entscheidung vorlegen.

Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte daraufhin einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Der Mann kam frei.


Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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