t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePanoramaJustiz

Düsseldorf: Loveparade-Prozess geht weiter – mit nur noch drei Angeklagten


Verhandlung in Düsseldorf
Loveparade-Prozess nur noch gegen drei Angeklagte

Von dpa
Aktualisiert am 05.02.2019Lesedauer: 3 Min.
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung auf dem Tisch der Staatsanwälte: Bis 2020 muss das Urteil fallen – sonst gilt die Tat als verjährt.Vergrößern des BildesEine Ausgabe der Strafprozessordnung auf dem Tisch der Staatsanwälte: Bis 2020 muss das Urteil fallen – sonst gilt die Tat als verjährt. (Quelle: Federico Gambarini/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren um das Loveparade-Unglück einstellen. Doch drei Angeklagte lehnen das ab: Sie hoffen auf einen Freispruch – oder auf Verjährung.

Einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit geht weiter: Im Loveparade-Prozess haben drei Angeklagte den Vorschlag des Gerichts abgelehnt, den Prozess gegen Auflagen einzustellen. Für sieben Angeklagte ist dagegen der Prozess schon bald zu Ende.

Der Strafprozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 in Duisburg wird voraussichtlich mit nur noch drei Angeklagten fortgesetzt. Gegen die sieben anderen Beschuldigten soll das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden, frühestens an diesem Mittwoch, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Dabei handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Drei weitere Mitarbeiter des Veranstalters lehnten die Einstellung ab. Bei einer Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt fort.

Bei der Katastrophe im Juli 2010 starben 21 Menschen

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt.

Am Dienstag war der 100. Hauptverhandlungstag in dem Mammutprozess, der aus Platzgründen in einer Düsseldorfer Kongresshalle stattfindet. Ursprünglich sollte am Dienstag und Mittwoch auch noch ein Polizist vernommen werden. Dessen Vernehmung soll nun zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Die Angeklagten hoffen weiterhin auf einen Einspruch

Für einen der Angeklagten, die eine Fortsetzung wollen, sagte dessen Anwältin: "Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden." Ein anderer Angeklagter hatte bereits vergangene Woche erklärt, dass er eine Einstellung ablehnt. Für ihn kämen nur eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung infrage. Er wolle sich nicht "damit abfinden, für ein schnelles Ende auf die Feststellung seiner Unschuld verzichtet zu haben", teilte der Anwalt mit.

Mitte Januar hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, gegen drei Angeklagte mit Geldauflage einzustellen. Begründung: Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen.

Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück. "Es gibt ganz viele Schuldige", hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein gesagt – es dürfte sich "um ein multikausales Geschehen gehandelt haben".

"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht"

Am Dienstag erklärte zunächst die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme. "Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen – 21 Tote, mehr als 650 Verletzte – und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar", sagte eine Behördensprecherin.

Als einen Grund für die Zustimmung nannte die Staatsanwaltschaft den Umstand, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin jedoch nicht absolviert werden. Zuletzt war in diesem Zusammenhang von 575 Zeugen die Rede gewesen, die noch angehört werden könnten.

Für die Einstellung hätten die Beschuldigten 10.000 Euro zahlen müssen

Eine Einstellung des Verfahrens gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter komme ohne Auflage nicht in Betracht, hieß es weiter. "Ihr hypothetisches Verschulden ist bei vorläufiger Bewertung im mittleren Bereich anzusiedeln." Als Auflage hatte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage von jeweils etwa 10.000 Euro genannt.


Wie viele Zeugen nun bei Fortsetzung des Prozesses gegen nur noch drei Angeklagte tatsächlich gehört werden, ist noch offen. Schon vor einigen Monaten hatte das Gericht Hauptverhandlungstermine bis Ende April festgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website