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Türkei: Prozess um Erdogan-Beleidigung – Deutscher fordert Freispruch


Erdogan-Beleidigung: Deutscher fordert Freispruch

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Präsident Recep Tayyip Erdogan: Auf Präsidentenbeleidigung stehen bis zu fünf Jahre Haft in der Türkei.Vergrößern des BildesPräsident Recep Tayyip Erdogan: Auf Präsidentenbeleidigung stehen bis zu fünf Jahre Haft in der Türkei. (Quelle: Xinhua/imago-images-bilder)
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Ein Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung steht wegen Präsidentenbeleidigung in Istanbul vor Gericht. Der Grund: ein Tweet. Nun verlangt der Beschuldigte seinen Freispruch, der Prozess ist vertagt.

In einem Prozess wegen Präsidentenbeleidigung in der Türkei hat ein deutscher Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung einen Freispruch für sich gefordert. Der Anwalt von Präsident Recep Tayyip Erdogan verlangte daraufhin vom Gericht, das abzulehnen.

Die Verhandlung im Istanbuler Caglayan-Gericht wurde kurze Zeit später auf den 8. Oktober vertagt. Der Anklageschrift zufolge, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatte der Angeklagte Aret D. vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in einem Tweet das Wort "Ober-Dieb" ("bascalan") benutzt.

Das Wort – ein Spiel mit dem Wort "basbakan" (Ministerpräsident) – wird von der Regierung mit besonderem Missfallen betrachtet. Es ging viral, nachdem 2013 im Internet Audio-Aufnahmen aufgetaucht waren, die massive Korruption durch den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Erdogan beweisen sollten. Der hat die Vorwürfe bestritten. Auf Präsidentenbeleidigung stehen bis zu fünf Jahre Haft.

"Es war nichts als freie Meinungsäußerung"

Im Prozess sagte Aret D., er habe mit mehreren Tweets türkische Medien dafür kritisieren wollen, dass sie Übertragungen von Wahlkampfauftritten der Opposition für Reden des Präsidenten abgebrochen hatten. Den Beitrag mit dem umstrittenen Wort habe er schon zwei Stunden später wieder gelöscht. Da hatte ihn aber schon ein Follower aus deutsch-türkischen Kreisen in Deutschland angezeigt.

Der Chef der Naumann-Stiftung in Istanbul, Hans-Georg Fleck, sagte zu dem Tweet: "Es ging nicht um den Präsidenten, sondern um eine mediale Wertung der Wahlkampf-Aktivitäten. Es war nichts als freie Meinungsäußerung." Die Naumann-Stiftung steht der FDP nahe.


Es steht Aret D. frei, nach Deutschland zu reisen. Eine Meldepflicht bei der Polizei und eine Ausreisesperre waren schon vor dem Prozess aufgehoben worden, wie sein Anwalt Veysel Ok bestätigte. Auch der ursprüngliche Anklagepunkt der Volksverhetzung galt nicht mehr. Als Prozessbeobachter war der FDP-Abgeordnete Thomas Hacker angereist. Im Saal saßen auch Beobachter vom deutschen Generalkonsulat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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