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Mordfall Susanna: Lebenslange Haft für "hochgefährlichen" Ali B.


Lebenslange Haft im Mordfall Susanna
Richter: Ali B. ist weiterhin "hochgefährlich"

Von dpa, nhr

Aktualisiert am 10.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Ali B. verdeckt sein Gesicht: Der 22-Jährige hat für den Mord an der 14-jährigen Susanna eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.Vergrößern des BildesAli B. verdeckt sein Gesicht: Der 22-Jährige hat für den Mord an der 14-jährigen Susanna eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ihm wurden Vergewaltigung und Tötung einer 14-Jährigen vorgeworfen. Nun ist das Urteil gegen Ali B. gefallen. Der Richter sprach eine lebenslange Haftstrafe aus – und ging noch weiter.

Wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen. Zudem entschied das Gericht, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. Ali B. ist nach Auffassung seiner Richter "hochgefährlich".

Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. "Sie wollten dieses Mädchen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk an den Angeklagten gewandt. Die Behauptung, es habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, sei unglaubwürdig. Ali B. habe "mit enormer Beharrlichkeit und tödlicher Konsequenz" sein Interesse an Susanna verfolgt und versucht, die Schülerin in der gemeinsamen Freundesgruppe zu isolieren.

Zeugenaussagen hätten glaubwürdig und einhellig das Verhältnis Susannas zu Ali B. beschrieben, und nichts davon stimme mit Ali B's eigener Schilderung überein. Das habe "nichts mit Vertrauen, nichts mit Zuneigung, nichts mit einem Vertrauensverhältnis zu tun". Die Kammer sei überzeugt, dass Susanna zu keinem Zeitpunkt einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Ali B. gehabt habe.

Richter zollt Mutter des Opfers Respekt

Aus Sicht des Gerichts hat Ali B. in seinem Prozess kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns geäußert. Er habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung des Wiesbadener Landgerichts. "Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen.

Susannas Mutter äußerte sich nach der Verurteilung und zeigte sich zutiefst betroffen: "Einerseits bin ich dankbar, dass er keinem Mädchen, keinem Menschen mehr was antun kann", sagte Diana F. am Mittwoch im Landgericht Wiesbaden unter Tränen. "Auf der anderen Seite bringt mir das meine Tochter auch nicht zurück."

Weder Susannas Mutter noch die Freundinnen des Mädchens müssten sich vorwerfen lassen, irgendetwas falsch gemacht zu haben. Am Ende des Prozesses stehe eines unumstößlich fest, sagt Bonk an Ali B. gewandt: "Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna". Ausdrücklich würdigte er das Verhalten von Susannas Mutter und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Damit sei es ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen.

Ali B. setzte sich nach der Tat aus Deutschland ab

Die Leiche des Mädchens aus Mainz war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden von Susanna waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen.

Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich Ali B. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt. Im kurdisch kontrollierten Nordirak wurde er jedoch wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage hatten dem irakischen Flüchtling vorgeworfen, Susanna erwürgt zu haben, um die Vergewaltigung zu verdecken. Er habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.


Ali B. hatte zum Prozessauftakt gestanden, das 14-jährige Mädchen umgebracht zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Bei Susannas Mutter entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht. In einem weiteren Prozess muss sich der Iraker wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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