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Landgericht Bielefeld: Höchststrafen in Prozess um Dreifachmord von Hille


Besondere Schwere der Schuld
Höchststrafen in Prozess um Dreifachmord von Hille

Von dpa
Aktualisiert am 19.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Prozess am Landgericht Bielefeld: Die zwei Angeklagten sind zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesProzess am Landgericht Bielefeld: Die zwei Angeklagten sind zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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Auf Bauernhöfen in Ostwestfalen fanden Ermittler die übel zugerichteten Leichen dreier Männer. Gegen einen 53-Jährigen und seinen 25 Jahre alten Ziehsohn sind nun die Urteile gefallen.

Im Dreifachmord von Hille sind beide Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 53 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, den 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte der vorsitzende Richter zu beiden Angeklagten. Für den Älteren wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre für ihn damit so gut wie ausgeschlossen.

Auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille nahe der Grenze zu Niedersachsen waren im Frühjahr 2018 die übel zugerichteten Leichen von drei Männern ausgegraben worden. Der Fall hatte bundesweit schockiert. Der Hofbetreiber Jörg W. (53) und sein Ziehsohn, der frühere Zeitsoldat Kevin R. (25), hatten sich gegenseitig der Taten bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Freiheitsstrafen für die beiden Angeklagten gefordert, außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten können innerhalb von einer Woche Revision durch den Bundesgerichtshof beantragen.

In dem Strafverfahren waren grausige Details ans Licht gekommen. Die Leichen zeigten Spuren brutaler Gewalt, Experten berichteten nach ihren Untersuchungen von zertrümmerten Knochen, von Brüchen und Hirnverletzungen. Die Taten verübte das Duo demnach mit Hammer, Ziegelsteinen und einem Messer.

Familie meldete 30-Jährigen als vermisst

Der drastische Fall kam ans Licht, weil die Familie eines Opfers, ein 30-Jähriger aus dem niedersächsischen Stadthagen, ihren Angehörigen als vermisst gemeldet hatte. Seine Leiche wurde auf einem Hof in Hille ausgegraben. Später stießen die Ermittler auf zwei weitere Leichname – eines Nachbarn (72) und eines Hilfsarbeiters (64).

Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden Deutschen zuerst den Nachbarn und den Hilfsarbeiter getötet, um sich zu bereichern. Später brachten sie demzufolge den 30-Jährigen um, weil dieser 5.000 Euro für eine angeblich geplante gemeinsame Baufirma zurückforderte. Laut psychiatrischen Gutachten sind beide Angeklagten voll schuldfähig und psychisch gesund.

Jörg W. und Kevin R. hatten zwar behauptet, der jeweils andere habe die Gewalttaten verübt, an mehreren Tatwerkzeugen waren aber DNA-Spuren von beiden gefunden worden. Sie hatten in dem zehnmonatigen Strafverfahren keine Schuld eingestanden, auch keine Reue oder Bedauern gegenüber den Angehörigen bekundet. Erst ganz am Ende äußerten beide einmal, die Opfer täten ihnen leid.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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