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Nordhessen: Drei Kinder ertrunken – Oberbürgermeister verurteilt


Drei Kinder ertrunken: Oberbürgermeister verurteilt

Von t-online, dpa, joh

Aktualisiert am 20.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Hessen, Seigertshausen: Ein Schild warnt an dem Löschteich vor der Gefahr des Ertrinkens. Am 18. Juni 2016 waren drei Geschwister in dem ungesicherten Teich ertrunken.Vergrößern des BildesHessen, Seigertshausen: Ein Schild warnt an dem Löschteich vor der Gefahr des Ertrinkens. Am 18. Juni 2016 waren drei Geschwister in dem ungesicherten Teich ertrunken. (Quelle: Uwe Zucchi/dpa)
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In einem ungesicherten Löschteich ertrinken 2016 drei Geschwister. Der Oberbürgermeister des Ortes in Hessen wird dafür zur Verantwortung gezogen. Das Amtsgericht fällte nun ein Urteil.

Im Prozess um den Tod von drei Geschwistern, die in einem Dorfteich in Nordhessen ertrunken waren, ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verhängte gegen den angeklagten Bürgermeister Klemens Olbrich am Donnerstag eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro (120 Tagessätze zu 100 Euro), allerdings unter Vorbehalt. Die Geldstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zahlen muss er zudem 4.000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung.

Verurteilt wurde Olbrich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Olbrich den bis zu knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen, in dem im Juni 2016 zwei Jungen (fünf und neun Jahre) und ein Mädchen (acht Jahre) ertranken. Nur eines der Kinder konnte schwimmen. Die Familie verlor drei ihrer insgesamt sechs Kinder.

Ertrunkene waren Geschwister

Die Anklage geht davon aus, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser fiel und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung konnten sie sich nicht retten, wie das Gericht befand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittel der Revision und Berufung sind zugelassen. Der Verteidiger des Rathaus-Chefs kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Olbrich, der einen klaren Freispruch erreichen wollte, wollte das Urteil nicht kommentieren. Er sei zu sehr mitgenommen vom Ausgang des Prozesses.

Die Staatsanwaltschaft hatte in den Plädoyers eine Geldstrafe von 9.000 Euro gefordert. Die beiden Nebenkläger - Vater und Mutter der ertrunkenen Kinder - schlossen sich der Forderung an. Der Strafrahmen reicht bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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