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Tötung in Augsburg: Haftbefehl verfassungswidrig – sechs Beschuldigte frei


Tötungsdelikt in Augsburg
Haftbefehl verfassungswidrig: Sechs Beschuldigte frei

Von dpa
Aktualisiert am 11.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Kerzen und Blumen am Königsplatz in Augsburg: Hier war Anfang Dezember ein Mann aus einer Gruppe Jugendlicher heraus erschlagen worden.Vergrößern des BildesKerzen und Blumen am Königsplatz in Augsburg: Hier war Anfang Dezember ein Mann aus einer Gruppe Jugendlicher heraus erschlagen worden. (Quelle: Overstreet/imago-images-bilder)
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Der Tod eines Mannes Anfang Dezember in Augsburg sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Nun kommen sechs wegen Beihilfe Beschuldigte auf freien Fuß. Einer von ihnen hatte erfolgreich in Karlsruhe geklagt.

Mehr als drei Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Feuerwehrmann in Augsburg kommen sechs Tatverdächtige wieder auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft Augsburg reagierte mit den Haftentlassungen am Mittwoch auf die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines der Beschuldigten gegen seine Untersuchungshaft. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der 17-Jährige in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden sei. Der mutmaßliche Haupttäter sitzt weiter in Untersuchungshaft.

Ein 49-jähriger Feuerwehrmann wurde Anfang Dezember nach einem privaten Weihnachtsmarktbesuch mit seiner Frau und einem befreundeten Paar erschlagen. Auch der Mann des anderen Paars erlitt schwere Verletzungen. Unter Verdacht geriet eine Gruppe von sieben Jugendlichen. Gegen den 17-Jährigen, der erfolgreich in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegte, sowie fünf weitere Beschuldigte wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Dem Hauptverdächtigen wird Totschlag zur Last gelegt.

Nachdem das Amtsgericht zunächst Haftbefehle gegen alle sieben Verdächtigen erlassen hatte, hob das Landgericht diese kurz vor Weihnachten gegen sechs Jugendliche wieder auf. Wenige Tage später ordnete aber das Oberlandesgericht in München erneut Untersuchungshaft an, weil es bei allen sechs Beschuldigten einen dringenden Tatverdacht sah. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde des 17-Jährigen, dem eine aus drei Richtern bestehende Kammer des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe stattgab.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts genügt nach Ansicht der Verfassungsrichter den Vorgaben zum erforderlichen dringenden Tatverdacht nicht. Die Ausführungen des Gerichts ließen die "erforderliche Begründungstiefe" vermissen. Es fehle auch eine "schlüssige Darstellung einer konkreten Tat" des Jugendlichen. Das Oberlandesgericht hätte "anstelle einer rein gruppenbezogenen Gesamtbetrachtung eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten" darlegen und begründen müssen.

Das Oberlandesgericht in München ordnete nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg daraufhin die Haftentlassung des 17-Jährigen an. Für fünf weitere Beschuldigte beantragte die Behörde aus "Gleichbehandlungsgründen" die Aufhebung der Haftbefehle. Die Ermittlungen zu dem Fall seien insgesamt weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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