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Frauke Petry: Frühere AfD-Chefin wegen Steuerhinterziehung verurteilt


Ehemalige AfD-Chefin
Frauke Petry wegen Betrug und Steuerhinterziehung verurteilt

Von dpa
12.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Frauke Petry: Die ehemalige Landtags- und Bundestagsabgeordnete Petry reagierte empört auf das Urteil des Landgerichts.Vergrößern des BildesFrauke Petry: Die ehemalige Landtags- und Bundestagsabgeordnete Petry reagierte empört auf das Urteil des Landgerichts. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Landgericht Leipzig hat eine Geldstrafe gegen Frauke Petry verhängt. Die Ex-AfD-Chefin soll sich im Rahmen der Insolvenz ihrer Firma strafbar gemacht haben. Sie will gegen das Urteil vorgehen.

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen Subventionsbetrug, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die 46-Jährige am Dienstag zur Zahlung von 9.000 Euro Geldstrafe.

In dem Verfahren ging es um eine Förderung, die Petry 2014 für eine Beratung ihrer damaligen Firma beantragt hatte. In Wirklichkeit soll sie das Geld jedoch verwendet haben, um Rechnungen zu begleichen, die bei der Abwicklung ihrer Privatinsolvenz aufgelaufen waren.

Petry musste Privatinsolvenz anmelden

Die promovierte Chemikerin Petry war Geschäftsführerin eines Unternehmens, das eine Mixtur zum Schutz vor platten Reifen vertrieben hatte. Petry hatte das Produkt gemeinsam mit ihrer Mutter, die ebenfalls Chemikerin ist, entwickelt. Doch die Firma bekam im hart umkämpften Automobilzulieferermarkt Probleme, musste einmal Insolvenz anmelden und startete dann mit neuen Gesellschaftern erneut. Petry selbst musste Privatinsolvenz anmelden. Ihr damaliger Berater brachte das Verfahren mit einer Anzeige ins Rollen.

Das Amtsgericht Leipzig hatte die ehemalige Landtags- und Bundestagsabgeordnete 2020 in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen jedoch Berufung eingelegt und eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Petry reagierte empört auf das Urteil des Landgerichts. Ihr Ehemann Marcus Pretzell, der sie als Verteidiger vertreten hatte, sagte auf die Frage, ob sie Revision einlegen werde: "Davon können Sie ausgehen!"

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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