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"Kanalratte": Recep Tayyip Erdoğan zeigt Wolfgang Kubicki an


"Kleine Kanalratte"
Türkischer Präsident Erdoğan zeigt Wolfgang Kubicki an

Von dpa, t-online, te

Aktualisiert am 30.09.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 170030012Vergrößern des BildesRecep Tayyip Erdoğan: Der türkische Präsident wirft Wolfgang Kubicki vor, ihn beleidigt zu haben. (Quelle: IMAGO/Turkish presidency \ apaimages)
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Wolfgang Kubicki hatte Recep Tayyip Erdoğan als "Kanalratte" bezeichnet. Die Äußerung hat für den Bundestagsvizepräsidenten ein juristisches Nachspiel.

Auch ein Bundestagsvizepräsident ist nicht vor der Strafverfolgung gefeit. Das muss jetzt auch FDP-Politiker Wolfgang Kubicki erkennen, der auf einer Wahlkampfveranstaltung im niedersächsischen Hildesheim den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wegen dessen Geflüchtetenpolitik als "kleine Kanalratte" bezeichnet habe. Am Freitag berichtete der "Spiegel" dann, dass der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan im Namen Erdoğans Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Kubicki eingeleitet habe.

Im anwaltlichen Schreiben heiße es dem Bericht zufolge, bei der Äußerung Kubickis handele es sich um einen "rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person" – der Straftatbestand der Beleidigung sei also erfüllt. Durch die Bezeichnung Erdoğans als "Kanalratte" habe Kubicki den türkischen Präsidenten als Menschen betitelt, der als "sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird". Hinzu komme, dass Kubickis Äußerung auch aus religiösen Gründen unerhört sei. Der Islam lehne derartige Beleidigungen ab, schreibt der Anwalt.

Kubicki: "Kanalratte" ist kleines, niedliches Wesen"

Wolfgang Kubicki hatte seine Äußerungen kürzlich noch verteidigt – und versucht, sie umzudeuten. "Kanalratte" sei mitnichten eine Beleidigung, sondern vielmehr ein "kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen", sagte der Bundestagsvizepräsident. Er erwähnte auch, dass Kanalratten in Kinderfilmen und Spielen wie "Ratatouille" und "Kalle Kanalratte" vorkommen.

Mustafa Kaplan wertet diese Äußerungen Kubickis als "Schutzbehauptung", da "Kalle Kanalratte" und "Ratatouille" keinen Bezug zur türkischen Geflüchtetenpolitik hätten. Da Kubicki seit Jahrzehnten in namhaften Strafsachen auftrete, könne er sich nicht auf Unkenntnis berufen. Kaplan schreibt, Kubicki wisse, dass die Bezeichnung "Kanalratte" in Bezug auf den türkischen Präsidenten "eine Straftat darstellt".

Wolfgang Kubicki ist damit die zweite prominente Person, gegen die Erdoğan ein Strafverfahren anstrengt. Bereits im Jahr 2016 hatte der türkische Präsident Rechtsmittel gegen den Moderator Jan Böhmermann eingeleitet, weil dieser in seiner Sendung ein Schmähgedicht auf Erdoğan vorgetragen hatte. Darin brachte er das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung.

Verwendete Quellen
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