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Kulmbach: Mann tritt Taube tot – weil sie seine Pommes fraß


Alltagsszene eskaliert
Mann tritt Taube tot – wegen Pommes

Von t-online, ivi

Aktualisiert am 12.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Eine Taube mit Pommes im Schnabel (Symbolbild): Weil sie eine Pommes gefressen hat, hat ein Mann in Oberfranken eine Taube totgetreten.Vergrößern des Bildes
Eine Taube mit Pommes im Schnabel (Symbolbild): In Oberfranken ermittelt die Polizei gegen einen Mann, der eine Taube totgetreten haben soll. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)
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Eine Pommes fällt zu Boden, eine Taube schnappt zu – und wird mit einem gezielten Tritt getötet. In Kulmbach eskaliert eine Alltagsszene mitten in der Innenstadt.

Nachdem ihm eine Pommes zu Boden gefallen war, hat ein Mann in Oberfranken eine Taube getötet. Der Vorfall löste am Freitag in der Kulmbacher Innenstadt Entsetzen aus – und einen Polizeieinsatz.

Der 58-Jährige nahm am Holzmarkt gerade einen Imbiss, als ein Pommes-Frites-Stück auf dem Boden landete. Sofort schnappte sich eine Taube das heruntergefallene Essen. Laut Polizei reagierte der Mann darauf mit Gewalt: Erst trat er dem Vogel auf den Schwanz, dann setzte er einen weiteren gezielten Tritt – die Taube starb.

Passanten halten den Mann nach Attacke auf Taube fest

Mehrere Passanten beobachteten die Szene. Sie schritten ein, hielten den Mann fest und verständigten die Polizei. Die Beamten trafen wenig später am Ort des Geschehens ein. Zu den weiteren Folgen für den Mann, etwa zu einer Anzeige oder möglichen Strafen, gab es zunächst keine Angaben.

Das absichtliche Tottreten eines Tieres ist nach deutschem Recht aber eine Straftat: Wer ein "Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Geldstrafe für Mann, der einer Taube den Kopf abgerissen hat

Strafbar ist dabei jedoch nur vorsätzliches Handeln, also wenn der Täter ein Tier wissentlich und willentlich ungerechtfertigt tötet oder auf rohe Weise misshandelt. Das Amtsgericht Heidelberg sprach etwa vor drei Jahren einen Mann schuldig, der einer Taube den Kopf abgerissen hatte.

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste er 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen – insgesamt also 1.350 Euro. In dem Polizeibericht hatte er angegeben, dass sich der Vogel an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Die Behörden gehen allerdings davon aus, dass der Mann die Taube gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt hatte.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
  • gesetze-im-internet.de: "Tierschutzgesetz (TierSchG)"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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