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Dresden: Schädelknochen heimlich an Uniklinik herausoperiert


"Störung der Totenruhe"
Schädelknochen heimlich an Uniklinik herausoperiert

Von t-online, mtt

18.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Blick auf Notaufnahme des Uniklinikums Dresden (Symbolbild):Vergrößern des Bildes
Notaufnahme des Uniklinikums Dresden (Symbolbild): Es geht um 13 Fälle. (Quelle: imago)
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Beamte fahren an der Uniklinik Dresden vor – und starten eine Razzia. Der Verdacht: Mitarbeiter sollen sich an Leichen vergangen haben.

Am Universitätsklinikum Dresden ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Störung der Totenruhe. Am Donnerstag starteten die Beamten eine Razzia. Wie die Uniklinik mitteilte, durchsuchten Ermittler Räume des Klinikums und der Medizinischen Fakultät der TU Dresden.

Laut Staatsanwaltschaft Dresden richten sich die Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter des Universitätsklinikums und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden. Es gehe um die "unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen in 13 Fällen".

"Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst"

Die Mitarbeiter sollen demnach Leichen Schädelknochen herausoperiert haben. Das Felsenbein (Pars petrosa ossis temporalis) ist ein Teil des Schädelskeletts. Es liegt an der Basis des Schläfenbeins und umgibt das Innenohr.

"Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst", teilte das Universitätsklinikum am Freitag mit. Das Klinikum trete für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.

"Selbstverständlich" unterstütze das Klinikum die Behörden bei der Aufklärung nach Kräften und mit absoluter Transparenz: "Wir werden alle notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten. Ziel muss eine lückenlose Aufklärung sein."

Tätern drohen bis zu drei Jahre Haft

Weitere Einzelheiten nannte das Universitätsklinikum unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Die Staatsanwaltschaft teilte unterdessen mit, bei der Durchsuchung seien umfangreiche Beweismittel, darunter Handys und Speichermedien, sichergestellt worden. Die Ermittlungen, in die auch das Landeskriminalamt Sachsen eingebunden sei, würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Störung der Totenruhe ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Die Totenruhe wird beispielsweise gestört, wenn Totenasche unbefugt entnommen, zerstört oder beschädigt wird. Auch die Beschädigung von Gräbern oder ihre Entweihung zählt darunter.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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