Tödliche Schüsse in Fußgängerzone Polizist erschoss 21-jährigen Lorenz A. – Anklage

Ein tödlicher Schuss in der Osternacht, ein junger Mann stirbt – jetzt kommt es zur Anklage: Ein Polizeibeamter aus Oldenburg soll sich vor Gericht verantworten.
Nach den tödlichen Schüssen auf den schwarzen 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dieser soll den jungen Mann in der Nacht zu Ostersonntag von hinten erschossen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Polizist sei irrtümlich von einer Notwehrlage ausgegangen, heißt es in der Mitteilung. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sei der Beamte im Moment des Schusses überzeugt gewesen, sich gegen einen Messerangriff verteidigen zu müssen. Doch diesen Angriff habe es so nicht gegeben, argumentiert die Behörde.
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Strafmaß: Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Zwar setzte demnach das spätere Opfer Reizgas gegen den Polizisten ein. Ein Messer, das er bei sich geführt hatte, habe Lorenz A. jedoch nicht benutzt. Der 21-Jährige habe sich lediglich einer Festnahme entziehen wollen und sei geflüchtet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Irrtum des Beamten vermeidbar. Der Polizist hätte erkennen können – und auch müssen –, dass keine akute Bedrohung mehr bestand, heißt es weiter in der Mitteilung.
Das Landgericht Oldenburg muss jetzt über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Die fahrlässige Tötung eines Menschen kann nach § 222 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Was geschah in der Osternacht?
Nach den bisherigen Ermittlungen schoss der 27-jährige Polizist am Ostersonntag gegen 2.40 Uhr auf Lorenz A. Fünf Schüsse soll er abgegeben haben, vier Kugeln erreichten ihr Ziel.
Der junge Mann war zuvor nach einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek durch die Innenstadt geflohen. Einige Personen verfolgten ihn, worauf der 21-Jährige sie mit einem Messer bedroht haben soll. Der Staatsanwaltschaft zufolge steckte er das Messer anschließend wieder ein und lief davon. Dann traf er auf Einsatzkräfte der Polizei
- staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de: "Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamten in Oldenburg – Anklage erhoben"