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Indischer Anwalt gibt Vergewaltigungsopfer die Schuld


Kriminalität
Indischer Anwalt gibt Vergewaltigungsopfer die Schuld

Von t-online
10.01.2013Lesedauer: 2 Min.
Vergewaltigungsfall IndienVergrößern des BildesDie Angeklagten im indischen Vergewaltigungsfall werden ins Gericht in Neu Delhi gebracht (Quelle: dpa-bilder)
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Der Vorwurf wirkt so grotesk, dass man ihn kaum glauben kann: Die getötete indische Medizinstudentin und ihr Freund seien selbst an der Vergewaltigung der Frau schuld gewesen. Das sagt ein indischer Anwalt, der zwei der mutmaßlichen Täter verteidigt. "Bis heute habe ich kein einziges Beispiel für eine Vergewaltigung an einer respektablen Frau gefunden", behauptet der Jurist.

"Selbst ein Unterwelt-Pate würde kein Mädchen anrühren, das Respekt verdient", so Manohar Lal Sharma gegenüber Bloomberg. Damit unterstellt der Anwalt, das Opfer habe sich sexuell provokativ verhalten und dadurch die Tat ausgelöst.

Die Studentin und ihr Freund, so Sharma weiter, hätten auch nicht als Unverheiratete spät am Abend unterwegs sein dürfen – damit spricht der Anwalt konservative Inder an, deren Bild der modernen Gesellschaft von vielen Vorurteilen geprägt ist. Unverheiratete Paare werden in Indien oft von Polizisten oder Zivilpersonen drangsaliert.

Begleiter hat "versagt"

Ebenso grausam und unfair erscheinen auch Sharmas Vorwürfe gegen den Begleiter des Opfers: Er habe das Vertrauen des Mädchens enttäuscht, indem er sie nicht ausreichend beschützt habe. Der Freund war bei dem Versuch, die Studentin zu retten, ebenfalls schwer misshandelt und verletzt worden.

Offenbar habe sie sich ja auf seinen Schutz verlassen. Er aber habe versagt. Was diese Vorwürfe mit der Schuld seiner Mandanten zu tun haben, scheint Sharma egal zu sein. Ihm geht es wohl nur darum, die Opfer zu verunglimpfen, um die Angeklagten weniger schlecht dastehen zu lassen.

Der grausame Vorwurf erinnert an die Art und Weise, wie Anwälte auch in Europa und den USA bis in die frühen 90er Jahre mutmaßliche Vergewaltiger verteidigten: Meist versuchten die Juristen dem Opfer zumindest eine Mitschuld nachzuweisen. Es habe den Täter aus Eitelkeit "provoziert" und dann erst viel zu spät einen Rückzieher versucht.

Angeklagte wollen auf nicht schuldig plädieren

Der Täter habe dann davon ausgehen müssen, dass das Opfer "es" gewollt habe, hieß es dann meistens. Erst durch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken und den Einsatz von immer mehr weiblichen Richtern im Westen hat sich diese Praxis geändert. Die indische Gesellschaft hat dagegen wohl noch einen weiten Weg vor sich.

Sharmas Mandanten wollen heute auf "nicht schuldig" plädieren. Am Dienstag hatte Sharma der Polizei vorgeworfen, die volljährigen Beschuldigten gefoltert zu haben. Sie seien mit Eisenstangen schwer misshandelt worden, um Geständnisse zu erzwingen, sagte Anwalt Manohar Lal Sharma gestern.

Das Gericht in Neu Delhi will heute offiziell auch für die übrigen Beschuldigten Anwälte bestellen. Danach soll der Fall an ein Schnellgericht übergeben werden, das den eigentlichen Mordprozess führen soll. Wann er beginnt, ist noch offen. Den fünf volljährigen Beschuldigten droht die Todesstrafe. Beim sechsten Verdächtigen wird noch geprüft, ob er minderjährig ist.

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