Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt soll seine Bilder zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme auf.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden. "Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet", hieß es in der Mitteilung.
Zur näheren Begründung teilte die Behörde mit, dass die fundierte Beschwerde von Gurlitts Verteidigers zu der neuen rechtlichen Bewertung der seit Ende Februar andauernden Beschlagnahme jener Bilder geführt habe, die in Gurlitts Schwabinger Wohnung gefundenen worden waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1280 Bilder aus der Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seit mehr als zwei Jahren unter Verschluss gehalten.
Rund 500 stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt.
Einigung mit Bundesregierung
Erst Anfang dieser Woche unterschrieben der 81 Jahre alte Kunstsammler und seine Anwälte dann einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern.
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Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.