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Verden: Frau in Weser versenkt – offene Fragen nach Mordprozess


Offene Fragen nach Mordprozess
Frau in Weser versenkt – Gericht fällt Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 21.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Angeklagter am Rande der Verhandlungen in Verden (Archivbild): Das Gericht sprach von einem komplizierten Indizienprozess.Vergrößern des BildesEin Angeklagter am Rande der Verhandlungen in Verden (Archivbild): Das Gericht sprach von einem komplizierten Indizienprozess. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)
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Ein grausamer Mordfall konnte vor dem Landgericht Verden nicht lückenlos aufgeklärt werden. Drei Angeklagte müssen zwar in Haft, doch die genauen Todesumstände einer jungen Frau bleiben ungeklärt.

Im Mordprozess um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen hat das Landgericht Verden die drei Angeklagten am Donnerstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Tötungsdelikt konnte die Kammer den zwei Männern und der Frau nicht nachweisen. Sicher ist demnach, dass die 19-Jährige auf dem Grundstück des 41-jährigen Angeklagten starb.

Die genauen Umstände, wie die Frau ums Leben kam, konnte der Prozess nicht klären. Sicher ist jedoch, dass der nackte Leichnam auf einer Betonplatte festgebunden und im niedersächsischen Kreis Nienburg über ein Brückengeländer in den Fluss geworfen wurde.

Richter spricht von kompliziertem Prozess

Nach dem Urteil muss der 41-Jährige acht Jahre ins Gefängnis – wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der 54-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen.

Die 40-jährige Angeklagte muss dem Urteil zufolge zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sah Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung, gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als bewiesen an. Die Anklage hatte den drei Deutschen Mord vorgeworfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter führte aus, dass es sich um einen komplizierten Indizienprozess handelte, bei dem es nur einzelne Möglichkeiten zur Aufklärung gab. Die Kammer ist demnach überzeugt, dass alle drei Angeklagten wissen, wie die psychisch schwer kranke 19-Jährige starb. Doch vor Gericht äußerten sich die zwei Männer und die Frau nicht dazu. Dem Gericht zufolge ist am wahrscheinlichsten, dass sie erwürgt wurde. Möglich sei aber auch, dass sie erstickte oder durch eine Gabe von zu viel Salz ums Leben kam, so der Vorsitzende Richter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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