Immer wieder Krankschreibungen Beamtin kommt 15 Jahre nicht – Gericht greift durch

Eine verbeamtete Lehrerin lässt sich krankschreiben – mehr als 15 Jahre lang. Als ihr Arbeitgeber sie auffordert, zum Amtsarzt zu gehen, weigert sie sich. Jetzt urteilt ein Gericht.
Eine Beamtin, die 15 Jahre lang wegen Krankheit nicht zur Arbeit gekommen ist, muss sich einer Untersuchung beim Amtsarzt stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Entscheidung fiel bereits am 12. August.
Die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet hatte sich im Jahr 2009 krankschreiben lassen. Zunächst schien das ihren Arbeitgeber, das Land Nordrhein-Westfalen, nicht weiter zu stören. Die Beamtin ließ sich ihre Krankschreibung immer wieder verlängern, blieb dem Unterricht insgesamt mehr als 15 Jahre fern.
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Doch im April 2025 dann die Wende: Der Dienstherr ordnete eine amtsärztliche Untersuchung der Studienrätin an. Dagegen wehrte sie sich – unter anderem mit dem Argument, dass die Anordnung nach so einer langen Zeit nicht mehr nachvollziehbar sei.
Die Lehrerin klagte, doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem Land NRW recht. Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.
Beamte sollen "nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert werden"
Das OVG wies die Beschwerde der Frau nun zurück. Zwar "ist das jahrelange Untätigbleiben (des Dienstherrn, Anm. d. Red.) im vorliegenden Fall zwar in der Tat nicht nachvollziehbar", schrieb das OVG zur Begründung. Allerdings: Auch nach der langen Zeit sei die Untersuchung beim Amtsarzt gerechtfertigt.
Der Dienstherr und die Allgemeinheit hätten ein berechtigtes Interesse daran, "dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind". Laut OVG sollen Beamte "nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert" werden.
Lehrerin litt an psychischen Problemen
Die Lehrerin litt den Krankschreibungen zufolge an psychischen Problemen. Ein Amtsarzt soll jetzt feststellen, ob die Frau tatsächlich dienstunfähig ist. Sie muss die Kosten des Verfahrens tragen, teilte das OVG mit.
In welcher Stadt die Studienrätin tätig war, blieb zunächst unklar. t-online hat die Anwälte der Frau um eine Stellungnahme gebeten, kurzfristig am Mittwochnachmittag allerdings noch keine Antwort erhalten.
Eine verbeamtete Lehrerin im Rang einer Studienrätin verdient in Nordrhein-Westfalen je nach Erfahrung zwischen 5.051 und 6.174 Euro im Monat – Zulagen nicht eingerechnet. Anders als bei Angestellten wird Beamten im Krankheitsfall das Gehalt nicht nur sechs Wochen, sondern auf unbegrenzte Zeit fortgezahlt.
- Telefonat mit einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts NRW
- Anfrage an die Anwälte der Lehrerin
- lawblog.de: "Lehrerin ist über 15 Jahre krankgeschrieben – will aber nicht zum Amtsarzt"
- schulministerium.nrw: "Besoldung und Entgelt"
- paulsen.info: "Beamte – Rechte, Pflichten, Versorgung & Co."
- nrwe.justiz.nrw.de: "OVG NRW, Beschluss vom 12.08.2025 – 6 B 724/25"