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Block-Prozess: Block-Berater Anda muss Saal verlassen – Hensel sagt aus


Vater der Kinder sagt aus
Richterin bittet Block-Berater aus dem Saal

Von t-online, gef, lp

Aktualisiert am 29.09.2025Lesedauer: 2 Min.
Béla Anda, Berater von Block, im Landgericht Hamburg: Er musste den Gerichtssaal verlassen, weil er nach Überzeugung der Richter möglicher Zeuge sein könnte.Vergrößern des Bildes
Béla Anda, Berater von Block, im Landgericht Hamburg: Er musste den Gerichtssaal verlassen, weil er nach Überzeugung der Richter möglicher Zeuge sein könnte. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
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Im Prozess um die mutmaßliche Kindesentführung sorgt die Vorsitzende mit einer Aufforderung für Aufsehen: Christina Blocks Berater Béla Anda muss den Saal verlassen.

Im Prozess um die mutmaßliche Kindesentführung der Kinder von Christina Block hat die Richterin am Montag den Kommunikationsberater der Steakhouse-Erbin, Béla Anda, aus dem Saal gebeten. Der frühere Regierungssprecher war als Zuschauer anwesend, als der Ex-Mann von Christina Block, Stephan Hensel, befragt wurde, wie eine Reporterin von t-online berichtet.

Auf Antrag von Hensels Anwalt Philip von der Meden forderte die Vorsitzende Richterin Anda auf, den Raum zu verlassen. Die Begründung: Er könne im weiteren Verlauf als Zeuge relevant werden, etwa wenn es um den Umgang von Block mit der Presse gehen sollte. Anda erhob sich und verließ den Saal.

Zu Beginn des 13. Verhandlungstags stand der Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann, Stephan Hensel, im Mittelpunkt. Hensel sagte, er habe in Dänemark mehrfach das Umgangsrecht für die Mutter beantragt. "Wir haben alles dafür getan, es ist nicht dazu gekommen", sagte der 51-Jährige.

Block sollte ihre Kinder alle 14 Tage sehen dürfen

Der Umgang der Mutter mit zwei der vier gemeinsamen Kinder sollte alle 14 Tage im dänischen Familienrechtshaus möglich gemacht werden, sagte Hensel weiter. Das habe Christina Block aber dreimal abgelehnt, so der Vater.

Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block, Marko Voß, betonte dagegen, dass Christina Block im Gegenzug auf ihre sehr viel weitergehenden Umgangsrechte in Deutschland hätte verzichten müssen.

Der Steakhouse-Erbin wird vorgeworfen, die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben und geplant zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Reporterin vor Ort
  • mit Material Nachrichtenagentur dpa
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